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Gericht: Tagesschau-App ist presseähnlich
Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des OLG Köln
Keine Revision zugelassen

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, wonach das nichtsendungsbezogene Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich ist und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Geklagt hatten acht Zeitungsverlage.

"Das Kölner OLG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Urteil, sich künftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Köln. Damit bestätige das Gericht eindrucksvoll den Willen des Gesetzgebers. Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben.

Zuvor hatte bereits der BGH entschieden, dass das Verbot der Presseähnlichkeit von nichtsendungsbezogenen öffentlich-rechtlichen Internetangeboten mit Blick auf jede einzelne Ausgabe zu beachten ist.

Die Bedeutung des heutigen Urteils reiche, so der BDZV, weit über das streitgegenständliche App-Angebot vom 15. Juni 2011 hinaus. "Mit neuen Nachrichten-Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText haben die Landesrundfunkanstalten ihr Textangebot im Internet in einer Weise ausgeweitet, die mit der heutigen Entscheidung des OLG Köln unvereinbar ist", erklärte Wolff. Im Vordergrund dieser Angebote stünden umfangreiche presseähnliche Textbeiträge ohne Sendungsbezug, die nicht nur gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, sondern einen gezielten Angriff auf die Vielfalt der Presselandschaft darstellen. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurückzufahren". Andernfalls seien, so Wolff, weitere Schritte unumgänglich.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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