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Novellierung des Urhebervertragsrechts
BDZV: Kündigung der "Gemeinsamen Vergütungsregeln" ist zwingend geboten

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die mit den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband und dju in ver.di abgeschlossenen "Gemeinsamen Vergütungsregeln" (GVR) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen für den Text- wie für den Fotobereich gekündigt. Anlass ist das "Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung", das am 1. März in Kraft tritt.

Wie der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des BDZV, Georg Wallraf, erläutert, habe der BDZV mit seinen Landesverbänden und Mitgliedsunternehmen zu den ganz wenigen Nutzervereinigungen gezählt, die bereit gewesen seien, gemäß dem 2002 verabschiedeten neuen Urhebervertragsrecht Gemeinsame Vergütungsregeln abzuschließen. "Damit haben wir seinerzeit Neuland betreten", sagt Wallraf. Die nun erfolgte Kündigung sei jedoch zwingend geboten, weil die Gesetzesnovellierung ab 1. März ein sogenanntes Verbandsklagerecht einführe. Dieses ersetze die GVR als Maßstab für die Ermittlung angemessener Honorare und werde künftig Grundlage eines zwingenden und unflexiblen Vertragsregimes, unter dem die Mitgliedsunternehmen ihre Vereinbarungen mit freien hauptberuflichen Journalisten schließen müssten.

"Die Basis für den Abschluss der GVR ist somit weggefallen", betont Wallraf. "Der BDZV ist aber auch nach dieser Kündigung bereit, mit den Gewerkschaften in neue Gespräche darüber einzutreten, wie künftig Gemeinsame Vergütungsregeln unter Berücksichtigung der neuen Gesetzessystematik und der damit zusammenhängenden Gesetzesfragen aussehen können."

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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