BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Zeitungsverleger zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Der Informantenschutz muss gesichert bleiben!
Berlin (ots)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur richterlich angeordneten Auskunft über Verbindungsdaten der Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung ("Handy-Urteil") beinhaltet nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den klaren Auftrag an den Gesetzgeber, den Informantenschutz zu stärken. Das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten habe oberste Priorität, sagte ein Sprecher des Verbands heute in Berlin. Wenn Informanten und Journalisten stets mit der Möglichkeit rechnen müssten, von den Strafverfolgern geortet und abgehört zu werden, könne die Presse ihre öffentliche Funktion nicht mehr erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht selbst habe eingeräumt, dass die Erteilung von Auskünften über den Telekommunikationsverkehr ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit sei. Eine solche Einflussnahme in das Grundrecht des Artikel 5 dürfe nur in absoluten Ausnahmefällen geschehen. Damit sei jetzt der Gesetzgeber gefordert, die Ausnahmetatbestände exakt zu definieren. Leider habe die Erfahrung gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden keineswegs immer die notwendige Sensibilität zeigten, zwischen dem Grundrecht der Pressefreiheit und den Strafverfolgungsinteressen richtig abzuwägen. Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung erwarten die Zeitungsverleger von den Ermittlungsrichtern eine noch strengere Prüfung. Der BDZV hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Zahl der Telefonüberwachungen in Deutschland seit Jahren ansteige.
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