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BDZV: Gesetzesinitiative des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Pressefusionskontrolle ist ein diskussionsfähiger Ansatz

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
begrüßt die aktuelle Gesetzgebungsinitiative des
Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der
Pressefusionskontrolle. "Das Gesetzesvorhaben ist im Grundsatz
geeignet, die historisch gewachsene Vielfalt der Presse in
Deutschland im sich ständig wandelnden und weiter wachsenden Markt
der Massenmedien zu erhalten", heißt es in dem Positionspapier, das
vom Erweiterten Präsidium des BDZV heute in Berlin einstimmig
verabschiedet wurde. Ausdrücklich unterstützen die Zeitungsverlage
die in dem Referentenentwurf artikulierte Bereitschaft, die
fusionsrechtlich relevanten Umsatzschwellen anzuheben und eine
Bagatellklausel einzuführen. Der BDZV hält allerdings daran fest, den
Schwellenwert für Umsatzerlöse auf nicht weniger als 100 Millionen
Euro festzusetzen und die Bagatellklausel bis zu einem Umsatz von
zehn Millionen Euro zu ermöglichen.
Als "pressepolitisch interessanten und diskussionsfähigen Ansatz"
bewerten die Zeitungsverleger darüber hinaus die Überlegungen des
Ministeriums, Pressefusionen in einem stärkeren Umfang zu erlauben,
soweit dabei Vorgaben zur Vielfaltssicherung eingehalten werden. Eine
solche Öffnung der pressespezifischen Fusionskontrolle sei allerdings
nur dann akzeptabel, wenn sie sicherstelle, "dass bei der
gesetzgeberischen Aktualisierung der Kontrolle künftiger Fusionen von
Verlagen die verfassungsrechtlich verankerte privatwirtschaftliche
Prägung der Presse erhalten bleibt", heißt es in dem Beschluss des
Erweiterten Präsidiums. Ebenso wichtig sei es für die Verlage aber
auch, dass die Gesetzesnovelle ins einem sich verdichtenden
Medienmarkt verstärkte Möglichkeiten zu Kooperationen untereinander
biete. Hierdurch gewännen die Verlage an unternehmerischer
Flexibilität, was letztlich zur Sicherung der Zeitungsvielfalt
beitrage. In seinem Beschluss bekräftigte das Erweiterte Präsidium,
dass die Zeitungsverleger sämtliche gesetzlichen Auflagen ablehnen,
die zu einer Trennung von verlegerischer und publizistischer
Verantwortung führen oder die Presseunternehmen einer Kontrolle durch
außenstehende Dritte unterwerfen würden. Dazu gehörten Überlegungen
wie etwa die Schaffung eines Bundespresserechtsrahmengesetzes ebenso
wie gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der so genannten
"inneren Pressefreiheit", Redaktionsstatute oder Redaktionsbeiräte
sowie Stiftungsmodelle für die Presse und eine
"pressefreiheitswidrige inhaltliche Vielfaltskontrolle".
Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wird der
BDZV in Kürze dem Bundeswirtschaftsministeriums übermitteln. Dieser
sollte dann Grundlage für weitere Gespräche zwischen dem Ministerium
und dem BDZV bilden.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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