BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verlage brauchen mehr Kooperationsmöglichkeiten
BDZV drängt auf Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Pressefusionskontrolle
Berlin (ots)
Die geplante Gesetzesinitiative zur Änderung der Pressefusionskontrolle muss nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auch unterhalb der Fusionsschwelle neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Verlagen sicherstellen. Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Strukturwandels und wegen der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Lage der Zeitungsunternehmen müssten weitreichende Kooperationen erlaubt werden, sofern sie der Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge dienten und dadurch die Eigenständigkeit der Redaktionen nicht beeinträchtigt werde, heißt es in der Stellungnahme des BDZV zu der Gesetzesinitiative, die dem Bundeswirtschaftsministerium übermittelt wurde.
Die Mehrheit der mittelständischen Verlage sei nicht an Fusionen interessiert, so der BDZV. Vielmehr gehe es darum, "unter Aufrechterhaltung ihrer uneingeschränkten verlegerischen und redaktionellen Souveränität" in verlagswirtschaftlichen Bereichen zu kooperieren. Dies sei ein wesentlicher Beitrag, die Zeitungsvielfalt in Deutschland langfristig zu sichern. Der BDZV kritisierte, dass das geltende Kartellrecht viele Kooperationsmöglichkeiten im Bereich Anzeigen und Vertrieb nicht zulasse. Ohne eine derartige Regelung wäre die Novellierung des Pressekartellrechts unvollständig. Presseunternehmen wären nämlich auf Fusionen angewiesen, um Rationalisierungseffekte auf verlagswirtschaftlicher Ebene nutzen zu können.
In seiner 11-seitigen Stellungnahme bekräftigte der BDZV seinen Vorschlag, die fusionsrechtlich relevanten Umsatzschwellen auf 100 Millionen Euro anzuheben und die Bagatellklausel - ebenso wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen - bis zu einem Umsatz von zehn Millionen Euro zu ermöglichen. Die in dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagene Regelung, der zu Folge bisher nicht zulässige Verlagsfusionen unter Einhaltung bestimmter Vielfaltssicherungen künftig erlaubt sein sollen, birgt nach Auffassung des BDZV die Gefahr, dass dies mit einer laufenden Kontrolle des Inhalts von Zeitungen verbunden sein könnte. "Eine derartige Kontrolle wird als verfassungsrechtlich unzulässig abgelehnt", heißt es in der Stellungnahme. Statt dessen schlägt der BDZV vor, dass "inhaltsneutrale Regelungen zur Vielfaltskontrolle geschaffen werden", die dem Veräußerer (einem unabhängigen Dritten) ein Vetorecht einräumen, um den Titel der durch die Fusion betroffenen Zeitung und deren Redaktion zu erhalten. Zugleich müsse zwischen den beteiligten Verlagen festgeschrieben werden, dass der Erwerber die publizistische Grundhaltung der erworbenen Zeitung nicht gegen den Willen des Veräußerers (unabhängigen Dritten) ändern darf. Um die Position des Veräußerers (des unabhängigen Dritten) im Sinne der Vielfaltssicherung zu stärken, schlägt der BDZV vor, dass der Veräußerer nicht nur - wie im Referentenentwurf vorgesehen - eine Stimmrechtbeteiligung erhält, sondern auch am Kapital des Verlags, mit dem die Fusion erfolgt, beteiligt bleibt.
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