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BDZV: Urteil stärkt Quellenschutz

Berlin (ots)

Auf Zustimmung der Zeitungsverleger ist die
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestoßen, wonach heimliche 
Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Für die 
Medien bedeute dies einen ersten Schritt für eine Stärkung des 
Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit insgesamt, erklärte
der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. 
Dem müssten weitere folgen. Die Zeitungsverleger appellierten an die 
Bundesregierung, dieses Grundrecht umfassend zu beachten, wenn sie - 
wie der Bundesinnenminister bereits angekündigt hat - nun eine 
gesetzliche Grundlage für die heimliche Online-Durchsuchung schaffen 
will.
Das Urteil des höchsten Fachgerichts sei umso wichtiger, als die 
Strafverfolgungsbehörden in jüngster Zeit verstärkt zu 
Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen gegriffen hätten, 
vornehmlich, um undichte Stellen in den eigenen Reihen aufzutun, 
betonte der BDZV. Der BGH mache damit einmal mehr deutlich, dass er 
gewillt sei, den Strafverfolgungsbehörden auf die Finger zu sehen, 
wenn es um mögliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürger geht.
Laut BGH ist die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten 
gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des 
Betroffenen aufgespielt wird, nicht durch die Strafprozessordnung 
gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Für die 
heimliche Online-Durchsuchung fehle die "erforderliche 
Ermächtigungsgrundlage", entschied der 3. Strafsenat heute in 
Karlsruhe.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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