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Bürgerentlastungsgesetz bisher kaum bekannt
76 Prozent der Bundesbürger kennen das neue Gesetz noch nicht

Köln (ots)

Zum Jahreswechsel ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. In der Bevölkerung ist dieses allerdings noch weitgehend unbekannt: Nur jeder vierte Bundesbürger weiß, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig deutlich besser als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können - ebenso wie die Beiträge für mitversicherte Kinder. Selbst wer das neue Gesetz bereits kennt, fühlt sich bisher nur unzureichend darüber informiert. Die wenigen Informationen haben die Bundesbürger vornehmlich den Medien entnommen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov Psychonomics AG, das im Auftrag der Versicherungskammer Bayern 1.000 Bundesbürger im Alter zwischen 18 und 65 Jahren repräsentativ befragt hat.

Steuerersparnis von mehreren hundert Euro pro Jahr

Das Bürgerentlastungsgesetz bringt für die Bundesbürger je nach Einkommen Einsparungen von mehreren hundert Euro im Jahr. Das Gesamtvolumen der Steuerentlastungen beträgt über neun Milliarden Euro. Dennoch erwarten 61 Prozent keine persönliche Steuerersparnis; knapp 40 Prozent davon glauben, zu wenig zu verdienen, um von dem neuen Gesetz profitieren zu können.

Auf der anderen Seite gehen 39 Prozent der Bundesbürger davon aus, dass sie durch das Bürgerentlastungsgesetz mehr im Portemonnaie haben. Im Durchschnitt wird die persönliche Steuerersparnis auf rund 325 Euro jährlich geschätzt; Personen mit einem Nettoeinkommen bis 2.000 Euro erwarten rund 133 Euro, wer mehr verdient, rechnet mit Einsparungen von durchschnittlich rund 500 Euro. Tendenziell wird die Höhe der Steuerersparnis von den Bundesbürgern häufiger unter- als überschätzt.

"Das Bürgerentlastungsgesetz verschafft vielen Bürgern künftig etwas mehr finanziellen Spielraum. Es ist daher wichtig, dass das Gesetz mehr Präsenz in der Öffentlichkeit bekommt - auch um den Bürgern zu zeigen, welche Möglichkeiten sie haben, das ersparte Geld anderweitig für wichtige Dinge im Leben einzusetzen. Besonders eine Investition in die Altersvorsorge und damit verbunden die Gesundheits- und Pflegevorsorge lohnt sich", sagt Axel Kampmann, Vorstandsmitglied bei der Versicherungskammer Bayern.

Das Bundesfinanzministerium selbst geht davon aus, dass 16,6 Mio. privat und gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2010 mehr Geld in den Taschen haben werden. Ein lediger Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von beispielsweise 52.500 Euro jährlich und einem monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von rund 300 Euro kann bis zu 1.900 Euro absetzen. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz wird er um zusätzlich knapp 800 Euro im Jahr entlastet.

Bereitschaft zur Investition der Steuerersparnis in die Alters- und Gesundheitsvorsorge

29 Prozent der Bürger, die für sich eine steuerliche Entlastung erwarten, können sich vorstellen, das eingesparte Geld in die private Alters- und Gesundheitsvorsorge zu investieren. Deutlich bevorzugt werden hier Altersvorsorgeprodukte (83%) gegenüber privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherungen (26%) oder privaten Pflege- bzw. Pflegezusatzversicherungen (19%)*. Weitere 39 Prozent der von der Reform Begünstigten überlegen noch, wie sie das zusätzliche Geld einsetzen wollen; das restliche Drittel gibt an, das Geld unmittelbar zum Leben zu brauchen oder für andere Ausgaben im Konsumbereich verwenden zu wollen. (* Mehrfachantworten möglich).

   Pressegrafiken (pdf) verfügbar unter: 
   http://www.psychonomics.de/buergerentlastungsgesetz.pdf
   Kontakt zur Studienleitung bei YouGov Psychonomics: Heike Wilz - 
   E-Mail:  heike.wilz@psychonomics.de - Tel.: (0221) 420 61-349.
   Kontakt zur Versicherungskammer Bayern:
   Thomas Bundschuh
   Stv. Pressesprecher 
   Tel.: (089) 2160-1775, 
   Fax:            -3009 
   E-Mail:  presse@vkb.de 
www.versicherungskammer-bayern.de
   Versicherungskammer Bayern
   Maximilianstraße 53 
   80538 München

Pressekontakt:

Kommunikations- und Pressebüro
Ansgar Metz
Haselbergstr. 19
D-50937 Köln
T +49 (0)177-295 3800
E-Mail: ansgar.metz@email.de

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