Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG)
Kein Persilschein für Korruption bei Ärzten
Berlin (ots)
Der Große Senat für Strafsachen beim Bundesgerichtshof hat entschieden: Niedergelassene Kassenärzte, die von einem pharmazeutischen Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers durch Schaffung entsprechender Straftatbestände, eine effektive strafrechtliche Ahndung bestimmter Verhaltensweisen zu sanktionieren.
"Diese Entscheidung ist kein Persilschein für korruptives Verhalten", betont Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer des AKG e.V.. Er weist mit Nachdruck darauf hin, dass die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Verhaltensweisen - insbesondere auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - zu missbilligen sind. Es könnten z. B. berufsrechtliche Konsequenzen in Erwägung gezogen werden. "Jetzt ist die Selbstverwaltung besonders gefordert, um Fehlverhalten zu vermeiden und gegebenenfalls entschieden zu sanktionieren" sagt Bleicken. Der AKG, der als eine der Selbstkontrolleinrichtungen der pharmazeutischen Industrie fungiert ist eine wichtige Säule für eine gesetzeskonforme und lautere Zusammenarbeit der Industrie mit den medizinischen Fachkreisen. Die Mitgliedsfirmen unterwerfen sich alle einem strengen Verhaltenskodex, der bei Strafandrohung jegliche Form der Bestechung oder der Vorteilsgewährung in Zusammenhang mit Verordnungsleistungen verbietet.
Das Vertrauen des Patienten in eine unbeeinflusste Therapie ist eine entscheidende Grundlage in unserem Solidarsystem. Die lautere und faire Zusammenarbeit von Industrie und Ärzteschaft muss dieses Vertrauen stützen. Es ist insbesondere auch dem Informationsaustausch dieser "Leistungserbringer" zu verdanken, dass das Gesundheitswesen stetig weiter entwickelt werden kann.
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
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