Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG)
Mut zur Compliance - Flagge zeigen unter dem Grundsatz Prävention vor Sanktion
Berlin (ots)
"Lassen Sie uns als AKG Flagge zeigen, mit dem Mut zur Compliance und dem Grundsatz Prävention vor Sanktion und somit den richtigen Kurs halten für unsere Unternehmen und unsere Branche". Mit diesem Appell an die Mitgliedsunternehmen endete der Bericht zur Lage des Vorsitzenden Christoph Harras-Wolff des AKG - Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. auf der 10. Mitgliederversammlung am 26. April 2016 in Berlin.
Die Botschaft des Berichtes zur Lage: Regelverstöße werden nicht geduldet! Wer es mit Compliance und Corporate Governance ernst meint, muss dafür sorgen, dass nicht nur ein effizientes Compliance Managementsystem etabliert wird, sondern dass die Menschen die damit verbundenen Werte und deren positive Bedeutung für die Organisation verstehen, verinnerlichen und aktiv vertreten. Einwandfreies Verhalten schafft den größtmöglichen Vorteil für alle. Zuvor hatte der Vorsitzende auch Stellung genommen zu aktuellen Themen wie dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, bei dem Harras-Wolff für den AKG begrüßte, dass Bestechlichkeit und Bestechung in den Gesundheitsberufen Offizialdelikte werden und dass für die §§ 299a und 299b StGB im Gesetzentwurf noch vorgesehenen Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten gestrichen worden sind. Der Bielefelder Unternehmer begrüßte auch die Ergebnisse des Pharmadialogs im Hinblick auf eine gemeinsame Weichenstellung für eine starke Forschung und Produktion von Arzneimitteln am Pharmastandort Deutschland. Harras-Wolff betonte aber, alle Akteure seien nun aufgefordert, gemeinsam ein ausgewogenes und zukunftsfähiges Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Der Dialog ist ein wichtiger Schritt, ihm müssten weitere folgen für eine hochwertige Arzneimittelversorgung, für die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten und für den Wirtschaftsstandort Deutschland!
In seinem Gastvortrag "Mut zur Compliance" betonte Prof. Dr. Martin Schulz, Professor für deutsches und internationales Privat- und Unternehmensrecht, jedes Unternehmen sei nur eine falsche Entscheidung oder einen falschen Mitarbeiter entfernt von einem Skandal, einen Skandal entfernt von einer Schlagzeile und eine Schlagzeile entfernt von einer Flut von Klagen. Prof. Schulz machte deutlich: Compliance ist Chefsache! Fazit seines Vortrags: Compliance-Risiken im Gesundheitssektor sind erheblich und werden durch das neue Korruptionsstrafrecht weiter erhöht. Erfolgreiches Compliance-Management biete aber zahlreiche Vorteile und Chancen zum Schutz der Unternehmen, der Mitarbeiter und der Interessengruppen.
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Verbänden, Industrie und Wissenschaft ging es um die Frage "Compliance im Spannungsfeld zwischen Regeln und Risikobereitschaft". Die Runde stellte klar, das künftige Antikorruptionsgesetz sorge dafür, dass das, was immer schon unanständig war, nun auch strafbar sei. Ebenso machten die Juristen in der Runde deutlich, dass das Strafrecht nur die Untergrenze dessen darstellt, was zulässig ist. Vertreter der AKG-Mitgliedsunternehmen betonten, Regeln der Compliance müssten als "Leitplanken" verstanden werden, zwischen denen man sich zu bewegen habe. Man müsse darauf achten, dass Unternehmer "Unternehmer" blieben und nicht zu "Unterlassern" würden. Einig war sich die Runde, dass jetzt Zeit sei zum Schulterschluss aller am Gesundheitswesen Beteiligten in Richtung gemeinsamer Sorge um ein gutes Compliance-Management. Für den AKG bedeute das auch weiterhin ein Handeln unter Beachtung des Leitmotivs Prävention vor Sanktion. In der Schlussrunde waren sich die Teilnehmer einig, dass es Zeit sei zu einer Neuauflage des Gemeinsamen Standpunkts, der im Jahre 2000 erstmalig zwischen Partnern im Gesundheitswesen vereinbart wurde.
Im internen Teil der Mitgliederversammlung ging es unter dem Titel "Final Countdown ! §§ 299a, 299b StGB - Aktueller Stand" um eine detailliertere Betrachtung des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.
Prof. Hendrik Schneider von der Universität Leipzig betonte noch einmal den positiven Paradigmenwechsel im Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf die §§299a, 299b StGB. Er erklärte jedoch, "nun gehe es erst richtig los": Man habe nun das Gesetz, jetzt gehe es um die Umsetzung im Alltag.
Der AKG ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
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