Ford fördert partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Köln (ots)
Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat der Ford-Werke AG haben eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die ein Arbeitsklima garantieren soll, das von partnerschaftlichem Verhalten geprägt ist. Gemeinsam fordern sie darin alle Beschäftigten auf, Wertschätzung und Toleranz gegenüber allen Mitarbeitern zu zeigen. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Vereinbarung ist die ständige betriebliche Beratungsstelle zur Konfliktlösung, in der auch die Arbeitneh-merseite paritätisch vertreten ist.
"Ein faires und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz gehört schon immer zu unserer Unternehmenskultur," sagt Arbeitsdirektor und Vorstandsmitglied Ulrich Schumacher. "Vor dem Hintergrund eines wachsenden Bewusstseins für diese Problematik und einer zunehmend teamorientierteren Arbeitsorganisation erwarten wir aber, dass durch den Abschluss und die konsequente Umsetzung dieser Vereinbarung Motivation und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter weiter positiv beeinflusst werden."
Auch der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Dieter Hinkelmann ist davon überzeugt, dass die Arbeitsatmosphäre, sowohl in der Fertigung als auch in den Büros, geprägt ist von Achtung und Toleranz: "Bei über 30.000 Beschäftigten sind wir vergleichbar mit der Größe einer Kleinstadt. Dies hat auch Auswirkungen auf mögliche Konfliktfelder, die sich im täglichen Arbeitsleben ergeben. Um für diese Fälle gerüstet zu sein, haben wir diese sinnvolle und für das Betriebsklima förderliche Vereinbarung geschlossen".
Wörtlich heißt es in der Vereinbarung: "Bei Ford dürfen keiner Person wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sonstiger persönlicher Eigenheiten Nachteile entstehen. Es gilt vielmehr, im Betrieb die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen und zu fördern."
Die Beschäftigten sind aufgefordert, nichts zu tun, was die Entfaltung der Persönlichkeit Einzelner beeinträchtigen könnte oder als Beleidigung oder Belästigung im Sinne des Beschäftigungsschutzgesetzes empfunden werden könnte.
Insbesondere soll niemand in seinem sozialen Ansehen geschädigt, durch Wort, Bild, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt oder diskriminiert und niemand durch zugewiesene Arbeitsaufgaben diskriminiert oder gedemütigt werden.
Verstöße gegen diese Grundsätze gelten nach der Vereinbarung als ernsthafte Verletzung des Betriebsfriedens, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen können, bis hin zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Wer sich vom Unternehmen oder einzelnen Mitarbeitern benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise belästigt fühlt, hat nicht nur das Recht zur Beschwerde, sondern sie oder er wird ausdrücklich aufgefordert, sich gegen Fehlverhalten im Sinne der Betriebsvereinbarung zur Wehr zu setzen. Die Vereinbarung garantiert, dass daraus niemandem Nachteile entstehen dürfen.
In Konfliktfällen sind verschiedene Vermittlungsmöglichkeiten vorgesehen, an denen neben den Konfliktgegnern und Mitgliedern der betrieblichen Beratungsstelle auf Wunsch auch Vertreter des Betriebsrates, der Schwerbehindertenvertretung, der Personalabteilung oder des Gesundheitsdienstes teilnehmen können. Die betriebliche Beratungsstelle ist eine ständige Einrichtung und setzt sich paritätisch aus Mitgliedern der Geschäftsleitung und der jeweiligen Arbeitnehmervertretung zusammen. Die Mitglieder werden entsprechend geschult.
Die betriebliche Beratungsstelle empfiehlt als letzte Vermittlungsinstanz auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses geeignete Maßnahmen zur Beilegung des Konfliktes. Sie hat darüber hinaus folgende Aufgaben: Beratung der Betroffenen, Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, Einleitung von vorbeugenden Maßnahmen und Schulungen - insbesondere Konfliktbewältigungstraining -, Maßnahmen zur Kommunikation im Betrieb und Kontakte zu externen Stellen.
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