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Ford fördert partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Köln (ots)

Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat der Ford-Werke
AG haben eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die ein Arbeitsklima
garantieren soll, das von partnerschaftlichem Verhalten geprägt ist.
Gemeinsam fordern sie darin alle Beschäftigten auf, Wertschätzung und
Toleranz gegenüber allen Mitarbeitern zu zeigen. Ein wesentlicher
Bestandteil der neuen Vereinbarung ist die ständige betriebliche
Beratungsstelle zur Konfliktlösung, in der auch die
Arbeitneh-merseite paritätisch vertreten ist.
"Ein faires und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
gehört schon immer zu unserer Unternehmenskultur," sagt
Arbeitsdirektor und Vorstandsmitglied Ulrich Schumacher. "Vor dem
Hintergrund eines wachsenden Bewusstseins für diese Problematik und
einer zunehmend teamorientierteren Arbeitsorganisation erwarten wir
aber, dass durch den Abschluss und die konsequente Umsetzung dieser
Vereinbarung Motivation und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter
weiter positiv beeinflusst werden."
Auch der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Dieter Hinkelmann ist davon
überzeugt, dass die Arbeitsatmosphäre, sowohl in der Fertigung als
auch in den Büros, geprägt ist von Achtung und Toleranz: "Bei über
30.000 Beschäftigten sind wir vergleichbar mit der Größe einer
Kleinstadt. Dies hat auch Auswirkungen auf mögliche Konfliktfelder,
die sich im täglichen Arbeitsleben ergeben. Um für diese Fälle
gerüstet zu sein, haben wir diese sinnvolle und für das Betriebsklima
förderliche Vereinbarung geschlossen".
Wörtlich heißt es in der Vereinbarung: "Bei Ford dürfen keiner
Person wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft,
Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sonstiger persönlicher
Eigenheiten Nachteile entstehen. Es gilt vielmehr, im Betrieb die
freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen und zu fördern."
Die Beschäftigten sind aufgefordert, nichts zu tun, was die
Entfaltung der Persönlichkeit Einzelner beeinträchtigen könnte oder
als Beleidigung oder Belästigung im Sinne des
Beschäftigungsschutzgesetzes empfunden werden könnte.
Insbesondere soll niemand in seinem sozialen Ansehen geschädigt,
durch Wort, Bild, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt oder
diskriminiert und niemand durch zugewiesene Arbeitsaufgaben
diskriminiert oder gedemütigt werden.
Verstöße gegen diese Grundsätze gelten nach der Vereinbarung als
ernsthafte Verletzung des Betriebsfriedens, die disziplinarische
Maßnahmen nach sich ziehen können, bis hin zur Auflösung des
Arbeitsverhältnisses. Wer sich vom Unternehmen oder einzelnen
Mitarbeitern benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger
Weise belästigt fühlt, hat nicht nur das Recht zur Beschwerde,
sondern sie oder er wird ausdrücklich aufgefordert, sich gegen
Fehlverhalten im Sinne der Betriebsvereinbarung zur Wehr zu setzen.
Die Vereinbarung garantiert, dass daraus niemandem Nachteile
entstehen dürfen.
In Konfliktfällen sind verschiedene Vermittlungsmöglichkeiten
vorgesehen, an denen neben den Konfliktgegnern und  Mitgliedern der
betrieblichen Beratungsstelle auf Wunsch auch Vertreter des
Betriebsrates, der Schwerbehindertenvertretung, der Personalabteilung
oder des Gesundheitsdienstes teilnehmen können. Die betriebliche
Beratungsstelle ist eine ständige Einrichtung und setzt sich
paritätisch aus Mitgliedern der Geschäftsleitung und der jeweiligen
Arbeitnehmervertretung zusammen. Die Mitglieder werden entsprechend
geschult.
Die betriebliche Beratungsstelle empfiehlt als letzte
Vermittlungsinstanz auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses geeignete
Maßnahmen zur Beilegung des Konfliktes. Sie hat darüber hinaus
folgende Aufgaben: Beratung der Betroffenen, Entgegennahme und
Bearbeitung von Beschwerden, Einleitung von vorbeugenden Maßnahmen
und Schulungen - insbesondere Konfliktbewältigungstraining -,
Maßnahmen zur Kommunikation im Betrieb und Kontakte zu externen
Stellen.
Ansprechpartner bei redaktionellen Rückfragen:
Dr. Astrid Wagner, 
Telefon: 0221/90-17588; 
e-mail:  awagne16@ford.com

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