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Ford-Werke AG plant Barabfindung für Minderheitsaktionäre

Köln (ots)

Die Ford-Werke AG plant, ihre Minderheitsaktionäre
gegen eine angemessene Barabfindung auszuzahlen. Über den
entsprechenden Übertragungsbeschluss der Aktien auf den Hauptaktionär
soll auf der Hauptversammlung am Freitag, 12. Juli 2002, in Köln
entschieden werden. Damit macht die Ford-Werke AG von der Möglichkeit
des "Squeeze-Out" genannten Verfahrens Gebrauch, die der Gesetzgeber
Unternehmen in Deutschland seit Änderung des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes zum 1. Januar 2002 einräumt. Danach darf ein
Hauptaktionär, der einen Anteil von mindestens 95 Prozent hält, die
verbleibenden Stimmrechtsanteile gegen einen bestimmten
Abfindungsbetrag aufkaufen. Dessen Höhe wird von einem unabhängigen
Gutachter ermittelt.
Die Voraussetzungen für das "Squeeze-Out"-Verfahren sind bei der
Ford-Werke AG gegeben. So liegen rund 99,85 Prozent des Grundkapitals
in den Händen des Hauptaktionärs, der Ford Deutschland Holding GmbH.
Von den insgesamt 7,2 Millionen Stückaktien befinden sich nur rund
11.000 in Streubesitz. Eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hat anhand des Unternehmenswertes die Angemessenheit der Barabfindung
festgestellt. Dieser Ausgleich beträgt 640 Euro pro Aktie. Der
heutige Status der Ford-Werke AG bleibt unangetastet.
Ansprechpartner bei redaktionellen Rückfragen:
Erik Walner, 
Tel.: 0221 - 90 - 17507, 
e-mail:  ewalner@ford.com

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