Ford-Werke AG plant Barabfindung für Minderheitsaktionäre
Köln (ots)
Die Ford-Werke AG plant, ihre Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung auszuzahlen. Über den entsprechenden Übertragungsbeschluss der Aktien auf den Hauptaktionär soll auf der Hauptversammlung am Freitag, 12. Juli 2002, in Köln entschieden werden. Damit macht die Ford-Werke AG von der Möglichkeit des "Squeeze-Out" genannten Verfahrens Gebrauch, die der Gesetzgeber Unternehmen in Deutschland seit Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum 1. Januar 2002 einräumt. Danach darf ein Hauptaktionär, der einen Anteil von mindestens 95 Prozent hält, die verbleibenden Stimmrechtsanteile gegen einen bestimmten Abfindungsbetrag aufkaufen. Dessen Höhe wird von einem unabhängigen Gutachter ermittelt.
Die Voraussetzungen für das "Squeeze-Out"-Verfahren sind bei der Ford-Werke AG gegeben. So liegen rund 99,85 Prozent des Grundkapitals in den Händen des Hauptaktionärs, der Ford Deutschland Holding GmbH. Von den insgesamt 7,2 Millionen Stückaktien befinden sich nur rund 11.000 in Streubesitz. Eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat anhand des Unternehmenswertes die Angemessenheit der Barabfindung festgestellt. Dieser Ausgleich beträgt 640 Euro pro Aktie. Der heutige Status der Ford-Werke AG bleibt unangetastet.
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