Ford-Werke AG: Hauptversammlung beschliesst Barabfindung für Minderheitsaktionäre
Köln (ots)
Die Hauptversammlung der Ford-Werke AG hat heute beschlossen, die Minderheitsaktionäre der Ford-Werke AG auszuzahlen und deren Anteile auf den Hauptaktionär Ford Deutschland Holding GmbH zu übertragen. "Die letzte öffentliche Hauptversammlung der Ford-Werke AG stellt keinen Anlass dar, angesichts der langen Firmentradition in Deutschland und am Standort Köln Wehmut zu verspüren", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Ford-Werke AG, Rolf Zimmermann, auf der Veranstaltung in Köln: "Der heutige Tag markiert keinen Endpunkt, sondern vielmehr einen weiteren positiven Meilenstein in der erfolgreichen Ford-Geschichte. Er steht für die Realisierung neuer unternehmerischer Chancen und deren effizienter Wahrnehmung."
Mit dem heutigen Übertragungsbeschluss macht die Ford-Werke AG von der Möglichkeit einer Abfindung der Aktionäre Gebrauch, die der Gesetzgeber durch das Aktienrecht seit 1. Januar 2002 einräumt. Danach darf ein Hauptaktionär, der einen Anteil von mindestens 95 Prozent hält, die verbleibenden Stimmrechtsanteile gegen einen von einem unabhängigen Gutachter ermittelten Abfindungsbetrag aufkaufen. Die Ford Deutschland Holding GmbH verfügte bislang schon über etwa 99,85 Prozent des Grundkapitals. Von den insgesamt 7,2 Millionen Stückaktien befinden sich nur rund 11.000 in Streubesitz. Diese werden jetzt auf den Hauptaktionär übertragen. Als Ausgleich erhalten die Minderheitsaktionäre die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegte Barabfindung von 640 Euro pro Aktie.
Der heutige Status der Ford-Werke AG bleibt von diesen Maßnahmen unberührt.
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