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Ford-Werke AG: Hauptversammlung beschliesst Barabfindung für Minderheitsaktionäre

Köln (ots)

Die Hauptversammlung der Ford-Werke AG hat heute
beschlossen, die Minderheitsaktionäre der Ford-Werke AG auszuzahlen
und deren Anteile auf den Hauptaktionär Ford Deutschland Holding GmbH
zu übertragen. "Die letzte öffentliche Hauptversammlung der
Ford-Werke AG stellt keinen Anlass dar, angesichts der langen
Firmentradition in Deutschland und am Standort Köln Wehmut zu
verspüren", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Ford-Werke AG, Rolf
Zimmermann, auf der Veranstaltung in Köln: "Der heutige Tag markiert
keinen Endpunkt, sondern vielmehr einen weiteren positiven
Meilenstein in der erfolgreichen Ford-Geschichte. Er steht für die
Realisierung neuer unternehmerischer Chancen und deren effizienter
Wahrnehmung."
Mit dem heutigen Übertragungsbeschluss macht die Ford-Werke AG von
der Möglichkeit einer Abfindung der Aktionäre Gebrauch, die der
Gesetzgeber durch das Aktienrecht seit 1. Januar 2002 einräumt.
Danach darf ein Hauptaktionär, der einen Anteil von mindestens 95
Prozent hält, die verbleibenden Stimmrechtsanteile gegen einen von
einem unabhängigen Gutachter ermittelten Abfindungsbetrag aufkaufen.
Die Ford Deutschland Holding GmbH verfügte bislang schon über etwa
99,85 Prozent des Grundkapitals. Von den insgesamt 7,2 Millionen
Stückaktien befinden sich nur rund 11.000 in Streubesitz. Diese
werden jetzt auf den Hauptaktionär übertragen. Als Ausgleich erhalten
die Minderheitsaktionäre die von einer unabhängigen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegte Barabfindung von 640 Euro
pro Aktie.
Der heutige Status der Ford-Werke AG bleibt von diesen Maßnahmen
unberührt.
Ansprechpartner bei redaktionellen Rückfragen:
Erik Walner
Tel.: 0221/90-17507
e-mail:  ewalner@ford.com
Internet: http://www.ford.de

Original content of: Ford-Werke GmbH, transmitted by news aktuell

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