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Was Finanzämter an die Sozialversicherungsträger/Arbeitsagenturen an persönlichen Daten weiterleiten

Neustadt a. d. W. (ots)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Trotz des für die Finanzbehörden geltenden Steuergeheimnisses sind diese verpflichtet, Daten der Bürger an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat nun mit ihrer Verfügung vom 07. August 2009, Aktenzeichen S - 0131 - 33 - StO142w erläutert, in welchem Ausmaße Finanzämter dieser Pflicht nachkommen müssen.

Prinzipiell sind die Finanzämter zur Weitergabe von Daten der Steuerbürger nur befugt, soweit diese für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen notwendig sind. Auch die Daten von freiwillig Versicherten dürfen an die Sozialversicherungsträger weitergegeben werden. Der Grund dafür liegt darin, dass hierdurch eine gleichmäßige und korrekte Festsetzung und Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sichergestellt werden soll.

So dürfen Finanzämter nun den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung die Daten aus den Lohnsteueraußenprüfungsberichten in Auszügen übermitteln. Jedoch dürfen hierbei nur die Daten weitergegeben werden, die für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen notwendig sind. Weiter Angaben müssen vom Finanzamt unkenntlich gemacht werden, wie z.B. die Namen der Prüfer, Angaben zur Auskunftsperson, Umsatzsteuer für Sachzuwendungen, Versorgungsbezüge etc.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und hat fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen erstellt er Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die VLH betreibt freiwillige Qualitätssicherung und arbeitet als einziger Lohnsteuerhilfeverein mit über 1.200 Beratungsstellen, welche nach DIN 77700 zertifiziert sind. Die Anschriften von örtlichen Beratungsstellen der VLH können im Internet unter www.vlh.de recherchiert oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter "http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=287" zum Download bereit.

Pressekontakt:

Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de

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