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Steuererklärung: Wer zu spät abgibt muss zahlen

Neustadt/Weinstraße (ots)

Nur noch wenige Wochen sind es, bis Arbeitnehmer und Rentner ihre Steuererklärung abgeben müssen. Stichtag ist der 31. Mai. Wer diesen Termin versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.

Bis zu 10 Prozent der Steuersumme, die ein einzelner Steuerpflichtiger nachzahlen muss oder erstattet bekommt, kann das Finanzamt als Verspätungszuschlag verlangen. Entschieden wird im Einzelfall, nämlich durch den jeweils zuständigen Finanzbeamten. Er prüft nach eigenem Ermessen, ob ein Steuerpflichtiger den Verspätungszuschlag zahlen muss oder nicht. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, errechnet der Beamte nicht anhand einer festen Formel. Stattdessen wägt er mittels folgender Kriterien ab:

- die Dauer der Fristüberschreitung, 
- die Höhe der Nachzahlung, 
- mögliche Vorteile aus der verspäteten Abgabe, 
- das Verschulden und die individuelle wirtschaftliche 
  Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen

Die Information, wie hoch der jeweilige Zuschlag ausfällt, erhalten Betroffene gemeinsam mit ihrem Steuerbescheid per Post.

Krankheit schützt vor Zuschlag nicht

Unfall, Krankheit, Reha - wer aus gesundheitlichen Gründen seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss das ausreichend und überzeugend begründen. Die bloße Tatsache, kurz vor der Abgabefrist krank gewesen zu sein, schützt in der Regel nicht vor einem Verspätungszuschlag. Das hat das Finanzgericht Köln in einem Urteil klargestellt (FG Köln vom 30.05.2012, 7 K 3652/11).

Doppelt Zeit sparen mit professioneller Unterstützung

Arbeitnehmer und Rentner, die die Leistungen einer VLH-Beraterin bzw. eines VLH-Beraters in Anspruch nehmen, sparen doppelt Zeit: Sie selbst müssen sich mit dem Steuerthema überhaupt nicht mehr beschäftigen und der Berater hat bis zum 31. Dezember Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung.

Über die VLH

Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die VLH, ist einer der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, die bundesweit vertreten sind. In mehr als 2.800 Beratungsstellen beraten wir knapp 800.000 Mitglieder - für sie nehmen wir uns Zeit und sprechen ihre Sprache. Außerdem sorgen wir für nachhaltige Beratungsqualität: 1.200 der VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 zertifiziert, das sind mehr Zertifizierungen als bei allen anderen Lohnsteuerhilfevereinen zusammen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG Einkommensteuererklärungen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.vlh.de oder unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800 1817616.

Dieser Pressetext steht Ihnen unter folgendem Link auch zum Download bereit: http://www.vlh.de/pressemitteilung/ steuererklaerung-wer-zu-spaet-abgibt-muss-zahlen.html

Pressekontakt:

Bernhard Lauscher, Steuerberater
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
E-Mail presse@vlh.de
Web www.vlh.de / presse

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