Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
221 laufende Verfahren: Die VLH streitet für ihre Mitglieder
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Neustadt a. d. W. (ots)
In den letzten Jahren hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) viele gerichtliche Streitfälle für seine Mitglieder geführt. Top-Streitthemen waren Kindergeld, Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung. Die Anzahl der Gerichtsverfahren ist trotz steigender Mitgliederzahlen leicht rückläufig. Ein Überblick mit den wichtigsten Zahlen.
221 Fälle der VLH werden aktuell vor deutschen Finanzgerichten verhandelt. Zwar haben im ersten Halbjahr 2014 "nur" 22 neue Verfahren begonnen. Aber durch die teilweise lange Laufzeit von mitunter mehreren Jahren summieren sich die laufenden Fälle auf 221.
Wie kommt ein Gerichtsverfahren zustande? Vor Gericht geht es, wenn sich die VLH und ein Finanzamt nicht einig werden. Eine der rund 3.000 VLH-Beratungsstellen reicht die Steuererklärung für ein Mitglied bei dessen zuständigem Finanzamt ein. Darin macht die Beratungsstelle Kosten geltend, die das Finanzamt nicht anerkennt. Die Nichtanerkennung der Kosten wird im Steuerbescheid vermerkt. Die Beratungsstelle prüft den Steuerbescheid des VLH-Mitglieds - und legt bei der Nichtanerkennung von Kosten Einspruch dagegen ein.
Einigung oft auch ohne Richter
Es gibt unterschiedliche Gründe für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid. Das zuständige Finanzamt muss den Fall daraufhin noch einmal prüfen. In den weitaus meisten Fällen wird dem Einspruch der VLH stattgegeben - die Kosten werden anerkannt und das Mitglied bekommt die erwarteten Steuervorteile.
In manchen Fällen bleibt das Finanzamt auch nach Prüfung der VLH-Argumente unnachgiebig. Dann hat die VLH bzw. das Mitglied die Wahl: Der Gang vor das Gericht oder der Verzicht auf die Mehrerstattung.
Durch die Instanzen mit der VLH
In erster Instanz landet ein Steuer-Rechtsstreit vor dem jeweiligen Finanzgericht eines Bundeslandes. Das Urteil der Finanzrichter gilt ausschließlich für den verhandelten Fall. Anders ist das in Streitfällen, die grundsätzliche Auswirkungen auf viele Steuerzahler haben. Dann entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH). Auch wenn die VLH gegen das Urteil eines Finanzgerichts beispielsweise in Revision geht, ist als nächste und höchste deutsche Instanz der BFH zuständig.
Aber Revisionen und Grundsatzentscheidungen sind Ausnahmen. Insgesamt hat die VLH seit einschließlich 2008 lediglich zehn Fälle vor das höchste Finanzgericht der Bundesrepublik gebracht. Im Vergleich dazu sind die Fälle vor den "normalen" Finanzgerichten in der deutlichen Überzahl mit durchschnittlich mehr als 100 Fällen pro Jahr.
VLH-Vorstand: "Wir streiten für die Steuervorteile der Mitglieder"
Die allgemeinen Zahlen zu Gerichtsverfahren der VLH sieht Vereinsvorstand Jörg Strötzel positiv. "Wir gehen gezielt vor Gericht und streiten dort für die Steuervorteile, die unseren Mitgliedern zustehen." Die jeweilige Beratungsstelle wäge gemeinsam mit dem Expertenteam der VLH-Zentrale in Neustadt an der Weinstraße gründlich ab, was das Beste für das jeweilige Mitglied sei.
Hauptsächlich komme es zum Streit vor Gericht, weil die Finanzverwaltung für eine zu fiskalische Rechtsanwendung stehe, so Strötzel. Die Gerichte beurteilten die Steuerfälle neutral und entschieden daher in den meisten der verhandelten Fälle im Sinne der VLH. "Deswegen lohnt sich ein Gerichtsverfahren für unser Mitglied", so Strötzel.
Auch wenn im Vergleich zu den mehr als 800.000 VLH-Mitgliedern die Zahl der laufenden Gerichtsverfahren klein sei, gehe von ihnen dennoch ein wichtiges Signal aus. "Für jedes einzelne Mitglied aktivieren wir unser Durchhaltevermögen und unsere Erfahrung, die wir uns als deutschlandweites Netzwerks aus Steuerexperten in über 40 Jahren erarbeitet haben", so Strötzel. "Und wenn es sinnvoll ist, schrecken wir auch nicht vor einem Gerichtsverfahren zurück."
Wichtige Fakten im Überblick
- Seit 2001 sind es insgesamt mehr als 1.000 Verfahren, die von der VLH bestritten wurden. Spitzenreiter war das Jahr 2007, in dem 172 neue Fälle vor Gericht kamen. - Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die im Jahr 2008 eingereichten Klagen lag bei 76 Wochen, also fast 18 Monate. - Seit 2008 hat die VLH insgesamt 411 Fälle vor Gericht begleitet. Dabei unterlag die VLH 68 Mal und war in 155 Fällen erfolgreich. In 179 Fällen gab es eine sogenannte Rücknahme der Klageanträge aus den unterschiedlichsten Gründen. In nur 9 Fällen kam es zu einer Einigung vor Gericht zwischen VLH und dem jeweiligen Finanzamt.
Top 7: Über diese Themen wird gestritten Das sind die häufigsten Themen laufender Gerichtsverfahren:
1. Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung 2. Kinder (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausbildungsbedarf, Kinderbetreuungskosten) 3. Regelmäßige Arbeitsstätte bei Auswärtstätigkeit und Leiharbeitnehmern 4. Doppelte Haushaltsführung 5. Arbeitszimmer von der Steuer absetzen 6. Ansatz tatsächlich erzielbarer Mietzins bzw. Mietspiegel 7. Änderungsvorschriften (bei Schreib- oder Rechenfehlern oder neuen Tatsachen)
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Fast 1.500 VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Knapp 1.120 Euro steuerliche Rückerstattung erhalten VLH-Mitglieder im Durchschnitt.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
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