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Ihre Steuerspar-Strategie fürs Jahresende: Kumulieren und Panaschieren

Ihre Steuerspar-Strategie fürs Jahresende: Kumulieren und Panaschieren
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Neustadt a. d. W. (ots)

Die Steuerspar-Strategien für den Jahresendspurt: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt Kumulieren und Panaschieren. Damit häufen Sie optimal viele Kosten an oder teilen sie unter mehreren Personen bzw. über den Jahreswechsel auf, um insgesamt möglichst viel Steuern zu sparen.

Sie wollen möglichst wenig Einkommensteuer für das Jahr 2014 zahlen? Dann empfehlen wir zwei einfache Strategien: Das Kumulieren und das Panaschieren von steuerlich absetzbaren Kosten. Die richtige Verteilung von Ausgaben wird gerade zum Jahresende zum entscheidenden Steuer-Spar-Faktor.

1. Kumulieren: So häufen Sie Kosten richtig an

Sie haben das Wort kumulieren vielleicht schon im Zusammenhang mit politischen Wahlen gehört. Wörtlich übersetzt heißt es "anhäufen". Bei Wahlen können Bürger so mehrere Stimmen einem Wahlkandidaten geben.

Fürs Steuersparen ist Kumulieren kein offizieller Fachbegriff. Aber er macht sehr schön deutlich, worum es geht: Sie häufen einen optimalen Berg an Kosten an. Optimal bedeutet: Sie haben so viele Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann würden Sie nämlich überhaupt keine Steuer zahlen bzw. die gesamte gezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen. Das wäre zwar ein Extremfall und kommt in der Praxis selten vor. Aber als Richtschnur für Ihre Steuer-Sparstrategie ist diese Überlegung sehr wichtig.

Das heißt: Sie müssen wissen, wie hoch Ihre jährlichen Einnahmen sind und wie viele Kosten Sie von der Steuer absetzen können. Vor allem Singles mit mittlerem und hohem Einkommen tragen eine hohe Steuerlast - und sie sind die Hauptopfer der vielfach diskutierten kalten Steuerprogression. Sie zahlen also viel Einkommensteuer. Wer viel Einkommensteuer zahlt, kann auch viele absetzbare Kosten gebrauchen, die er oder sie dann kumuliert. Hier die wichtigsten absetzbaren Ausgaben im Überblick:

   - Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Medikamente, 
     Fahrten zur Behandlung, Kosten aus Rechtsstreitigkeiten usw.: 
     Sobald diese Kosten ein für Sie finanziell zumutbares Maß 
     überschreiten, lohnen sie sich für Sie steuerlich.
   - Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Kosten für Pflegedienste,
     Putzfrau, Heimunterbringung, Haushaltshilfe oder Gärtner: Sie 
     können Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer 
     absetzen. Und bis zu weitere 510 Euro im Jahr über Minijobber 
     sparen.
   - Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien:
     20 Prozent der Personalkosten auf der Rechnung sind absetzbar - 
     und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr.
   - Mieter, denen Handwerkerkosten oder haushaltsnahe 
     Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung bestätigt werden, 
     können diese Ausgaben anteilig absetzen.
   - Werbungskosten wie Fahrtkosten, Weiterbildungen, 
     Bewerbungskosten oder auch ein Home Office sind nicht gedeckelt.
     Das heißt: Sie können unbegrenzt hohe Werbungskosten geltend 
     machen. Voraussetzung sind allerdings entsprechende Belege und 
     Nachweise, dass es sich um echte Werbungskosten handelt.

Sie sehen: Je nach Ausgaben können Sie Tausende Euro von der Steuer absetzen. Bei vielen Kosten geht das jedoch nicht unbegrenzt. Dann greift Strategie 2: Panaschieren, also das Verteilen von Steuervorteilen.

2. Panaschieren: So teilen Sie Steuervorteile optimal auf

Genau wie Kumulieren ist auch Panaschieren ein Fachbegriff, der aus dem Wahlrecht kommt. Er bedeutet "verteilen". Steuervorteile verteilen bedeutet: Man kann sie auf mehrere Personen oder Perioden umlegen. Infrage kommen vor allem Familienangehörige, Partner und Personen, mit denen Sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen - also zum Beispiel auch mehrere Familien, die jeweils eine Eigentumswohnung in einem gemeinsamen Haus besitzen. Folgende Panaschier-Möglichkeiten bieten sich häufig an:

   - Mehrere Parteien in einem Wohnhaus können gemeinsame 
     Anschaffungen verteilen. Investieren vier Familien 
     beispielsweise insgesamt 40.000 Euro in eine neue Heizung, 
     können die Personalkosten für den Einbau untereinander 
     aufgeteilt werden.
   - Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen schon zu Lebzeiten
     erhebliches Vermögen und damit Einkommen übertragen, ohne dass 
     Schenkungssteuer fällig wird. In der Regel haben die Jüngeren 
     niedrigere Einkünfte und zahlen daher, wenn überhaupt, geringere
     Steuern.
   - Rechnungen für den erwachsenen Nachwuchs übernehmen und die 
     Kosten in der eigenen Steuererklärung geltend machen, so einfach
     geht das nicht. Nur wenn die Kinder ihren Unterhalt nicht selbst
     bestreiten können, dürfen die Eltern einspringen. Aber z.B. eine
     Eigentumswohnung günstig dem studierenden Nachwuchs zur 
     Verfügung stellen, bringt Steuervorteile. Übrigens: Bei 
     Geschäften und Verträgen zwischen nahen Verwandten erwartet das 
     Finanzamt, dass keine Unterschiede zur Behandlung gegenüber 
     fremden Dritten gemacht werden und besteht auf entsprechende 
     Nachweise. Freundschafts-Mietpreise und Familien-Sondertarife 
     sind also immer gefährlich.
   - Eheleute und eingetragene Partner können gemeinsam zur 
     Einkommensteuer veranlagt werden. Dann werden alle Kosten  den 
     gemeinsam gezahlten Steuern gegenübergestellt. Gab es für einen 
     oder beide im laufenden Jahr mehr oder weniger Geld, lohnt sich 
     mitunter ein Wechsel der Steuerklasse. Das müssen betroffene 
     Paare bis zum 30. November erledigen. Bis zu diesem Termin 
     können außerdem Freibeträge beim Finanzamt beantragt werden. 
     Dann gibt es einen Teil der Steuerersparnis noch 2014 zurück.
   - Schlau aufteilen kann man Kosten auch über die Zeit - z. B. 
     größere Handwerkerprojekte - indem man einzelne Posten über den 
     Jahreswechsel verteilt. Also den neuen Fußboden noch im alten 
     Jahr legen lassen und bezahlen, die Maler für Januar bestellen.

Vor dem Zücken des Überweisungsformulars - bitte nicht bar zahlen, weil das Finanzamt Barzahlungen nie anerkennt - also immer überlegen, bei wem und in welchem Jahr sich die Ausgaben optimal auf die Steuerlast auswirken. Die VLH empfiehlt eine steuerliche Beratung vom Profi.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Fast 1.500 VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis.

Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Knapp 1.120 Euro steuerliche Rückerstattung erhalten VLH-Mitglieder im Durchschnitt.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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