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Laptop, Smartphone und Co. - Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Wie in jedem Jahr, steht auch 2017 wieder mal die Steuererklärung für die meisten von uns an. Und wie in jedem Jahr fragt man sich, was man alles absetzen kann? Die Fahrt mit dem Auto zur Arbeit, Handwerkerkosten und Spenden in der Regel schon. Aber was ist eigentlich mit dem Laptop, den ich mir vor kurzem gekauft habe und ein neues Smartphone habe ich ja auch? Kann ich solche Geräte von der Steuer absetzen und wie geht das? Mathias Pilasch berichtet.

Sprecher: Arbeitet man in einem Beruf, der nahe legt, dass man Laptop, Smartphone und Co. nutzt, kann man 50 Prozent der Anschaffungskosten ohne Nachweis steuerlich geltend machen. Will man mehr absetzen, muss man einen Nachweis zur beruflichen Nutzung liefern - zum Beispiel mit einer Art Tagebuch.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:00 Min.): "Das sollten Sie etwa drei Monate lang führen und jeweils das Datum, die Dauer und den Grund eintragen, warum Sie das jeweilige Gerät genutzt haben. Beim Smartphone können Sie als Nachweis der Richtigkeit auch einen Einzelverbindungsnachweis von Ihrem Mobilfunkanbieter beilegen. In der Regel erkennt das Finanzamt dieses Tagebuch an und Sie können die entsprechenden Anschaffungskosten absetzen."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Das gleiche Tagebuch-Prinzip gilt bei den Kosten fürs Telefonieren und den Internetzugang. Aber auch ohne diesen Nachweis,...

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:09 Min.): "...akzeptiert das Finanzamt in der Regel pauschal 20 Prozent der Kosten fürs Telefonieren oder die Internetnutzung. Maximal aber nur 20 Euro pro Monat."

Sprecher: Und auch teure Software, Druckerpatronen und Druckerpapier sind steuerlich absetzbar. Nutzen Sie einen Drucker beispielsweise zu 66 Prozent beruflich, können Sie auch 66 Prozent der Kosten bei der Steuererklärung angeben. Bei Fragen können Sie sich aber auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 900.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag:

Wenn Sie also noch überlegen, was Sie alles in Ihrer Steuererklärung angeben, denken Sie mal an Ihr Handy oder Ihren Laptop. Arbeiten Sie als Journalist, im Büro oder als Lehrer, erkennt das Finanzamt pauschal 50 Prozent der Anschaffungskosten und 20 Prozent der Betriebskosten an. Mehr Infos und Profis, die Ihnen noch mehr Tipps zum Thema Steuern geben, finden Sie unter www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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