Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt... - So holen Sie sich Ihr Geld für alternative Therapien zurück
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W. (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Der Frühling hat sich endlich richtig durchgesetzt und nicht nur die Natur explodiert geradezu, sondern auch die Zahl der Hobbysportler. Überall sind Jogger, Walker, Mountainbiker oder Leute auf Roller Skates unterwegs und auch die Hobbyfußballer sind wieder richtig aktiv. Doch leider verletzt man sich beim Outdoorsport auch schon mal. Ein solcher Sportunfall kann nicht nur unangenehm sein, sondern manchmal auch richtig teuer. Wie man sich hier Geld durch die anstehende Steuererklärung zurückholen kann, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Bei einem Sportunfall ist zunächst mal die gesetzliche Krankenkasse in der Pflicht. Doch nicht immer werden alle Kosten übernommen.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Zum Beispiel alternative Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind wie die Bioresonanz- oder auch die Eigenbluttherapie. Oder zum Beispiel die Kosten für einen Heilpraktiker und für Medikamente. Werden solche Ausgaben nicht von der Kasse übernommen, können Sie als Patient die als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen."
Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Voraussetzung ist ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 11 Sek.): "Hier muss drinstehen, dass eine solche Behandlung notwendig ist und seit Neuestem reicht da eine kurze Stellungnahme völlig aus. Ganz wichtig ist: Dieses Attest muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt werden."
Sprecher: Damit können Sie noch weitere Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Sportverletzung absetzen.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Man kann die Fahrtkosten zum Arzt, Physiotherapeut oder auch Heilpraktiker und sogar zur Apotheke und zum Sanitätshaus als außergewöhnliche Belastung angeben. Wer also mit dem Taxi, Bus oder Bahn unterwegs ist, der sollte die entsprechenden Tickets und Quittungen einfach sammeln. Und wenn man das eigene Auto nimmt, kann man jeden gefahrenen Kilometer mit 30 Cent angeben."
Sprecher: Wer als Arbeitnehmer oder Rentner Hilfe dabei und generell bei seiner Steuererklärung braucht, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Wir von der VLH sind mit bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen und einer Million Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."
Abmoderationsvorschlag:
Grade ungeübte Sportler sollten aufpassen, dass sie es nicht übertreiben mit der Bewegung - auch wenn das Wetter verlockend ist. Sollten Sie sich aber tatsächlich verletzen und Therapien brauchen, die die Krankenkassen nicht bezahlen, können Sie die Kosten dafür gegebenenfalls von der Steuer absetzen. Mehr Infos finden Sie im Internet unter www.vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
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