Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Pausch...was? - Das hat es mit dem Pauschbetrag bei der Steuererkläung auf sich
2 Audios
- 190603_BmE_Pauschbetrag.mp3
MP3 - 2,1 MB - 02:15Download - 190603_OTP_Pauschbetrag.mp3
MP3 - 2,5 MB - 02:45Download
One document
W. (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Seit diesem Jahr haben wir zwei Monate mehr Zeit, die Steuererklärung abzugeben, nämlich bis zum 31. Juli. Viele werden nun aufatmen, denn so eine Steuererklärung ist nicht einfach - vor allem bei den Fachbegriffen verstehen manche nur Bahnhof. Was hat es zum Beispiel mit dem sogenannten Pauschbetrag auf sich und wie kann ich den zu meinem Vorteil nutzen? Oliver Heinze.
Sprecher: Als Steuerzahler kann man einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen, ohne dass das Finanzamt dafür Belege verlangt. Für so gut wie jeden interessant: die sogenannte Werbungskostenpauschale. Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt, was darunter fällt.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 30 Sek.): "Zum Beispiel die Kosten für die Fahrt zur Arbeit oder auch die Ausgaben für Arbeitskleidung. 1.000 Euro rechnet das Finanzamt jedem Arbeitnehmer pauschal am Ende des Jahres als Werbungskosten an - auch wenn man vielleicht weniger Ausgaben hatte. Auch Rentnern gesteht das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale zu. Die fällt aber viel niedriger aus und liegt bei 102 Euro pro Jahr. Damit soll Rentnern die Ausgaben für beispielsweise ein Girokonto oder die Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater erstattet werden."
Sprecher: Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen. Für Alleinstehende liegt sie bei 811 Euro. Bei Verheirateten ist es doppelt so viel.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 24 Sek.): "Dann gibt es den Pauschbetrag für Sonderausgaben, bei dem immerhin 36 Euro für Singles und das Doppelte für Ehepaare pauschal anerkannt werden. Als Sonderausgaben gelten zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Kirchensteuerbeiträge und auch geleistete Spenden. Weitere Pauschalen gibt es für Sparer und es gibt auch noch einige mehr."
Sprecher: Übersteigen die Ausgaben den jeweiligen Pauschbetrag, kann man auch das in der Lohnsteuererklärung angeben. Dann verlangt das Finanzamt allerdings die entsprechenden Belege.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 18 Sek.): Aber das kann sich lohnen: Bei den Sonderausgaben kommt man zum Beispiel allein mit der Kirchensteuer oder auch einer Spende oft schon über die 36 Euro im Jahr. Deshalb empfehlen wir, alle Kosten, die zu den Sonderausgaben zählen, zu sammeln, zusammenzuzählen und am Ende vom Jahr in den verschiedenen Steuerformularen anzugeben."
Sprecher: Klingt kompliziert, muss es aber nicht sein. Arbeitnehmer und Rentner können sich beispielsweise bei einem Lohnsteuerhilfeverein an einen Experten wenden.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Wir von der VLH sind mit bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen und einer Million Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."
Abmoderationsvorschlag:
Bei der Steuererklärung gibt es etliche unterschiedliche Pauschbeträge. Manche sind allerdings sehr niedrig angesetzt und decken nicht die tatsächlichen Kosten ab, daher kann sich das Sammeln der Belege lohnen. Mehr Infos und Hilfe im Steuerdschungel finden Sie unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
Original content of: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, transmitted by news aktuell