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Rente und Steuern - Ab wann der Fiskus zur Kasse bittet

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Endlich den Lebensabend gemütlich ausklingen lassen und das hart erarbeitete Geld ausgeben: Wer ein Leben lang (schwer) geackert hat, freut sich auf die Rente. Doch - was viele nicht ahnen: Auf die Rente muss Steuern gezahlt werden. Wen das betrifft, wie viel der Fiskus kassiert und wie es aktuell aussieht, verrät uns jetzt mein Kollege Mario Hattwig.

Sprecher: Nicht alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 32 Sek.): "Sie müssen es dann tun, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente und alle übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder auch Vermietung, den Grundfreibetrag übersteigen. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr und für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner bei 19.488 Euro, also das Doppelte. Ab nächstem Jahr erhöht sich der Grundfreibetrag dann auf knapp 10.000, beziehungsweise knapp 20.000 Euro."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei - entscheidend ist hier das Jahr des Rentenbeginns.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 28 Sek.): "Wer 2021 in Rente geht oder auch schon gegangen ist, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen versteuert werden. Dieser Rentenfreibetrag ist übrigens ein fester Eurobetrag, der dann in den Folgejahren gleich bleibt. Aber: Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren immer kleiner, bis dann 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden."

Sprecher: Viele Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die regelmäßige Rentenanpassung plötzlich Steuern zahlen müssen. Diese Angst ist aber meistens unbegründet.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Denn, wenn durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig werden, sind die meistens marginal. In der Regel erhöht sich zwar jedes Jahr die Rente, aber eben auch der Grundfreibetrag. Und falls durch die Rentenerhöhung das zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag tatsächlich übersteigen sollte, sagen wir mal um 100 Euro, müsste ein Rentner darauf nur 14 Euro Einkommensteuer zahlen. Aber aufgrund einer gesetzlichen Regelung wird das Finanzamt in solchen Fällen von der Festsetzung der Einkommensteuer absehen."

Sprecher: Wem das zu kompliziert ist, der kann sich einfach beraten lassen und Hilfe bei der Steuererklärung holen.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Mehr Infos finden Interessierte auf der Seite des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., also unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen auch gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit dem Berater oder der Beraterin besprechen, wie man jetzt am besten vorgeht."

Abmoderationsvorschlag: Ob Sie schon jetzt Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen und viele weitere interessante Tipps rund ums Thema "Steuern", finden Sie im Netz unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

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