Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Hohe Spritpreise - Zusammen zur Arbeit fahren, Benzinkosten teilen und Steuern sparen
3 Audios
- 220322_BmE_Spritkosten.mp3
MP3 - 1,9 MB - 02:07Download - 220322_OTP_Spritkosten.mp3
MP3 - 3,2 MB - 03:28Download - 220322_Umfrage_Spritkosten.mp3
MP3 - 436 kB - 00:27Download
One document
Neustadt a. d. W. (ots)
Anmoderationsvorschlag: Die Spritpreise liegen weit jenseits der zwei Euro und da fragen sich viele, wie lange man sich das noch leisten kann. Klar, kurze Strecken kann man laufen oder mit dem Rad fahren, in der Stadt geht das mit Bus oder Straßenbahn. Pendler mit einer schlechten Zuganbindung müssen aber weiterhin mit dem Auto zur Arbeit fahren und das ist grade extrem teuer. Wie sie hier Kosten und auch noch Steuern sparen können, weiß Mario Hattwig.
Sprecher: Eine Möglichkeit, um Spritkosten zu sparen, ist eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit, denn die lohnt sich finanziell gleich doppelt, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Erstens spart man Spritkosten, zweitens kann man gleichzeitig die Pendlerpauschale nutzen. Denn bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder, der im Auto sitzt, seine Kilometer von zu Hause zur Arbeit über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen - also nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin selbst, sondern alle, die mitfahren."
Sprecher: Bei der Pendlerpauschale akzeptiert das Finanzamt nur den kürzesten Weg von Zuhause zur Arbeit, es sei denn, es gibt Strecken, bei denen man offensichtlich Zeit spart. Generell gibt es für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent und da die Spritpreise aktuell so hoch sind, plant die Bundesregierung eine Erhöhung. Das bedeutet, aus den 35 Cent könnten rückwirkend ab Januar 38 Cent werden, sobald der Bundesrat dem aktuellen Regierungsentwurf zugestimmt hat."
Sprecher: Bei einer Fahrgemeinschaft gilt das für Fahrer und Mitfahrende genauso. Allerdings sollte man darauf achten, dass jeder mal fährt.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 15 Sek.): "Denn Mitfahrer dürfen nur maximal 4.500 Euro Fahrtkosten im Jahr von der Steuer absetzen. Fahrerinnen und Fahrer dagegen, die ihr eigenes Auto nutzen, können die Pendlerpauschale ohne Einschränkung absetzen - also ohne Deckelung nach oben."
Sprecher: Wechseln sich die Fahrer und Fahrerinnen ab, sollte man das genau dokumentieren, dann erkennt das Finanzamt die Berechnung der Pendlerpauschale auch ohne Weiteres an.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 13 Sek.): "Und, was viele nicht wissen: Auch Eheleute und Lebenspartner können ihre Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale jeweils einzeln absetzen, wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren. Und das gilt sogar dann, wenn sie für das gleiche Unternehmen tätig sind."
Sprecher: Braucht man Hilfe zu solchen oder anderen Themen in Sachen Einkommenssteuer, kann man sich an die VLH wenden.
O-Ton 5 (Christina Georgiadis, 10 Sek.): "Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin oder dem Berater sprechen und einen Termin vereinbaren."
Abmoderationsvorschlag: Es ist noch nicht abzusehen, wann und ob die Spritpreise überhaupt mal wieder sinken. Wer das Auto für den Weg zur Arbeit braucht, sollte eine Fahrgemeinschaft bilden. Hier kann man einerseits Spritkosten sparen, andererseits kann jeder, der mitfährt die Pendlerpauschale nutzen. Mehr Info dazu finden Sie auch noch mal im Netz unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
Original content of: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, transmitted by news aktuell