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Das neue Bürgergeld - Was neu ist und was es zu beachten gibt

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Seit Anfang des Jahres gibt es kein Arbeitslosengeld 2 mehr, besser bekannt als Hartz 4, denn es wurde vom neuen Bürgergeld abgelöst. Für bedürftige Menschen heißt das, sie bekommen jetzt etwas mehr Geld im Monat. Wieviel das ist, was es dabei zu beachten gibt und wann eine Steuererklärung nötig ist beziehungsweise Sinn macht, verrät uns jetzt mein Kollege Oliver Heinze.

Sprecher: Ein alleinstehender Erwachsener, der bisher Anspruch auf Grundsicherung hatte, bekommt mit dem neuen Bürgergeld 53 Euro mehr im Monat und somit nun 502 Euro. Außerdem gibt es weitere Verbesserungen, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Wer Bürgergeld bezieht, der erhält seit diesem Jahr ein Jahr Karenzzeit. Das heißt, das eigene Vermögen ist bis zu 40.000 Euro für zwölf Monate geschützt. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, steigt die Grenze außerdem noch. Anerkannt werden auch die Unterkunftskosten im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs und zwar in tatsächlicher Höhe. Die Heizkosten werden vom Jobcenter zumindest in angemessener Höhe anerkannt."

Sprecher: Bleibt noch die Frage nach der Steuererklärung und da gilt grundsätzlich:

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 31 Sek.): "Wer Arbeitslohn bezogen hat und mehr als 410 Euro an Entgeltersatzleistungen im gleichen Jahr erhalten hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Entgeltersatzleistungen - kompliziertes Wort - meint finanzielle Leistungen, die anstelle des Gehalts gezahlt werden, also zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder eben Arbeitslosengeld. Das Bürgergeld selbst bleibt unberücksichtigt. Und es gilt: Wer in einem Jahr ausschließlich Bürgergeld bezieht, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben."

Sprecher: Es kann sich aber lohnen, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 35 Sek.): "Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern lediglich für ein paar Monate Bürgergeld bezogen und war ansonsten in Anstellung, dann hat er oder sie in der Regel Lohnsteuer gezahlt. Diese Steuer kann teilweise zurückgeholt werden. Und wer ein geringes Einkommen hat, sollte außerdem prüfen, ob er Anspruch auf die Mobilitätsprämie hat. Wichtig zu wissen ist, dass die Steuererstattung auf das Bürgergeld angerechnet wird. Entscheidend dabei ist, wann das Geld aufs Konto kommt - und im Idealfall kommt die Steuererstattung in einem Monat, in dem keine Bürgergeld-Leistungen empfangen werden."

Sprecher: Wer Hilfe bei solchen oder anderen Einkommensteuerthemen braucht, der...

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 16 Sek.): "...kann sich gerne an uns wenden. Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung - einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin bzw. dem Berater einen Termin ausmachen."

Abmoderationsvorschlag: Mehr Geld, weniger Druck, dafür mehr Kooperation: Das neue Bürgergeld hat viele Vorteile - aber bringt auch seine gewohnten Pflichten mit sich. Wem das jetzt alles zu schnell ging: Mehr Infos gibt's unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

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