Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Fahrtkosten absetzen! - Hier schaut das Finanzamt genau hin
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Neustadt a. d. W. (ots)
Anmoderationsvorschlag: Noch immer sind die Spritkosten hoch. Gerade Leute, die aufs Auto angewiesen sind, stöhnen, denn diese Ausgaben strapazieren den Geldbeutel mächtig. Gut, dass wenigstens ein bisschen von dem Geld durch die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Aber aufgepasst, die Angaben müssen genau sein, vor allem, wenn man auch im Homeoffice arbeitet. Aus den Angaben ergibt sich die Höhe der tatsächlich absetzbaren Fahrtkosten. Und das Finanzamt schaut inzwischen genau hin. Mehr dazu von meinem Kollegen Mario Hattwig.
Sprecher: Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 Cent als Entfernungspauschale vom Staat. Ab dem 21. Kilometer sind es mittlerweile sogar 38 Cent, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 30 Sek.): "Schon wer jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein dafür mehr als 1.230 Euro an Werbungskosten in seiner Steuererklärung angeben. Und dieser Betrag ist deshalb interessant, weil es sich dabei um den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag handelt. Heißt: 1.230 Euro wird jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer pauschal als Werbungskosten angerechnet, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Auch dann, wenn sie überhaupt keine Fahrtkosten oder andere Werbungskosten angeben."
Sprecher: Die persönliche Pendlerpauschale lässt sich übrigens ganz leicht errechnen. Einfach die Anzahl der Arbeitstage mit der Kilometerzahl der einfachen Fahrtstrecke und mit den 30 Cent bzw. 38 Cent multiplizieren.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 44 Sek.): "Nehmen wir an, Sie wohnen 25 Kilometer von Ihrem Büro entfernt und arbeiten an 215 Tagen im Jahr, dann rechnen Sie 215 mal 20 Kilometer mal 30 Cent, das ergibt 1.290 Euro. Dazu kommen dann nochmal 215 mal 5 Kilometer mal 38 Cent, und das macht 408,50 Euro - zusammen also 1.698,50 Euro, die Sie als Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung angeben können. Ganz wichtig: Die Anzahl Ihrer Arbeitstage muss stimmen. Sie müssen zum Beispiel Ihre Krankheitstage, Betriebsausflüge oder auch Wochenenden, Feiertage, Urlaube - all das - abziehen und nur die tatsächliche Anzahl Ihrer Arbeitstage angeben."
Sprecher: Das gilt auch für Homeoffice-Tage! Darauf achten die Finanzämter jetzt ganz genau und überprüfen im Zweifel auch die Angaben.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 30 Sek.): "Die Finanzbeamten schauen genau hin: Haben Sie beispielsweise hohe Fortbildungskosten in Ihrer Steuererklärung eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das dann zu der Anzahl Ihrer Arbeitstage, die Sie angegeben haben? Wenn nicht, kann das Finanzamt die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dazu auffordern, die angegebene Anzahl der Arbeitstage nachzuweisen. Das geht zum Beispiel durch ein Schreiben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Im schlimmsten Fall - wenn also in der Steuererklärung immer wieder zu viele Arbeitstage angegeben werden - droht ein Strafverfahren."
Sprecher: Also, immer ganz genau angeben! Wer sich unsicher ist und Hilfe braucht, ...
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 15 Sek.): "...kann sich gerne an uns, die VLH, wenden. Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung - einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin bzw. dem Berater einen Termin ausmachen."
Abmoderationsvorschlag: Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben lohnt sich (fast) immer. Wichtig ist nur, dass die Angaben auch alle stimmen. Wer nicht sicher ist, wie viele Wochenend- und Feiertage es im eigenen Bundesland gibt und wie viele Arbeitstage es in einem Jahr gab, kann den Arbeitstage-Rechner 2023 vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe nutzen, Sie finden ihn online unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
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