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Rabattverträge müssen patientenfreundlicher werden
Apotheker kritisieren Regelungen für Antibiotika

Berlin (ots)

18. Juli 2007 - Die Rabattverträge zwischen
Krankenkassen und Pharmaherstellern müssen sich in Zukunft stärker an
den Bedürfnissen der Patienten orientieren. "Die rechtzeitige 
Information aller Beteiligten und die volle Lieferfähigkeit der 
Hersteller sind absolut notwendig", fordert Hermann Stefan Keller, 
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). "Die 
Aufzahlungsmöglichkeit für Patienten ist wünschenswert." Mehr als 
drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes GKV-WSG bestehen noch 
immer Anlaufschwierigkeiten, die auf Lieferengpässe zurückgehen. Die 
Krankenkassen beginnen derzeit damit, neue Rabattverträge für 2008 
auszuhandeln.
Bei Antibiotika sind Lieferengpässe besonders problematisch. 
Antibiotika sollten so früh wie möglich eingesetzt werden, damit eine
bakterielle Infektion bekämpft werden kann. Da es durch 
Rabattverträge immer wieder zu Lieferschwierigkeiten kommt, geht für 
die Therapie häufig wertvolle Zeit verloren. "Wir fordern deshalb die
Krankenkassen auf, Antibiotika aus Rabattverträgen auszuschließen", 
sagt DAV-Vorsitzender Keller. Der aktuelle Rabattvertrag der AOK 
umfasst die Antibiotika Cefaclor, Cefuroxim axetil, Ciprofloxacin und
Clarithromycin.
Zwei Beispiele für eine patientenfreundliche Ausgestaltung der 
jüngsten Gesundheitsreform wurden vom DAV bereits in die Praxis 
umgesetzt: In Westfalen-Lippe haben AOK-Patienten die Möglichkeit, 
ihr bisheriges Präparat weiterhin einzunehmen, wenn sie den 
Differenzbetrag zum Rabattarzneimittel selbst bezahlen. In 
Rheinland-Pfalz können Apotheker einige Medikamente nach den 
flexibleren Zielpreisvereinbarungen abgeben.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett
Referent Wirtschaftspresse
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.aponet.de
www.abda.de, www.aponet.de

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