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Bedenkliche Arzneigeschäfte: Strafmaß nicht ausreichend
Deutscher Apothekertag fordert scharfe Sanktionen

Düsseldorf (ots)

29. Sept. 2007 - Der Deutsche Apothekertag in
Düsseldorf hat verschärfte Strafen für das vorsätzliche oder grob 
fahrlässige Inverkehrbringen nicht zugelassener und gefälschter 
Arzneimittel gefordert. Die Hauptversammlung der deutschen 
Apothekerinnen und Apotheker fordert Behörden und Gerichte auf, "mit 
aller Härte und Entschiedenheit gegen derartige Rechtsverstöße 
vorzugehen".
In der Begründung zu dem einstimmig angenommenen Antrag heißt es, 
dass offensichtlich das Strafmaß für das Inverkehrbringen 
bedenklicher Arzneimittel oder Arzneimittelfälschungen nicht zur 
Abschreckung ausreiche. Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, 
Magdalene Linz, sagte dazu: "Geldstrafen und Bewährungsstrafen bei 
Erstverstößen reichen anscheinend nicht aus. Eine verschärfte 
Strafandrohung muss die Verwerflichkeit, die Folgen der Taten und den
tiefen Vertrauensbruch gegenüber den Patienten verdeutlichen."
Problematisch ist nach Ansicht der Apothekerschaft die derzeitige 
Rechtslage. So werde die Entziehung der Apothekenbetriebserlaubnis 
oder der Lieferberechtigung durch Krankenkassen illegal umgangen. 
Linz bekräftigt das Votum des Apothekertages: "Hier müssen wir 
schnell handeln."
Linz: "Beim aktuellen Zytostatika-Fall greift unser System der 
Qualitätssicherung und Selbstverwaltung. Schließlich waren wir es, 
die zur Aufklärung aktiv beigetragen haben." Auch wenn man nicht 
wisse, ob die von Krankenkassen erhobenen Vorwürfe stimmen, müsse 
klar sein: "Sollte sich herausstellen, dass hier vorsätzlich betrogen
wurde, ist ein Berufsverbot für diese schwarzen Schafe die 
konsequente Folge." Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt derzeit
gegen Pharmahändler und Apotheken wegen möglichen Abrechnungsbetrugs.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-131 oder 0211-94 75 131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

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