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Politik muss Verbraucher besser schützen
DAV-Vorsitzender Keller fordert Einschränkung des Versandhandels

Baden-Baden (ots)

17. April 2008 - Der Deutsche Apothekerverband
(DAV) will die Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln 
bekämpfen und fordert die Politik auf, die Verbraucher aktiv vor den 
Gefahren von Arzneifälschungen und illegalem Handel via Internet zu 
schützen. "Eine Einschränkung des Versandhandels auf 
nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel würde verhindern, dass 
Bürger sich arg- und hemmungslos in eine unseriöse und illegale 
Angebotswelt begeben", erklärte DAV-Vorsitzender Hermann S. Keller 
heute zu Beginn des 45. DAV-Wirtschaftsforums in Baden-Baden. Diese 
Forderung steht im Einklang mit dem Urteil des Europäischen 
Gerichtshofs vom 11. Dezember 2003.
Mit der Legalisierung des Versandhandels mit Arzneimitteln zum 1. 
Januar 2004 habe der deutsche Gesetzgeber fahrlässig eine 
grundlegende Veränderung der Arzneimittelversorgung eingeleitet, 
sagte Keller. Das "dm"-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. 
März 2008 erlaube zudem die Entkopplung von Medikamentenabgabe und 
Patientenberatung. "Die Gefahren bestehen in einem erhöhten 
Fälschungsrisiko und unzureichender Beratung der Patienten", sagte 
Keller. In Drogerien könnten Angestellte den Patienten keine 
Auskünfte zu den dort von Versandapotheken abzuholenden Medikamenten 
geben. "Die Apothekerschaft fordert 100 Prozent Verbraucherschutz und
Arzneimittelsicherheit. Eine sofortige Einschränkung des 
Versandhandels auf das EU-konforme Maß ist notwendig."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de.

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

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