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Neue Grenzwerte für Blutdruckscreening

Berlin (ots)

Die Deutsche Hochdruckliga e.V. und die ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben sich erstmals auf
Grenzwerte verständigt, bei denen Apotheker Patienten nach einer 
Blutdruckmessung in der Apotheke an den Arzt verweisen. In 
Deutschland haben etwa 30 Millionen Menschen zu hohe Blutdruckwerte, 
aber nur 50 Prozent der Betroffene wissen davon. "Die bislang nicht 
entdeckten Patienten profitieren besonders von der engeren 
Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern", so unisono Prof. Dr. 
Joachim Hoyer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga e.V.
und Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Gemeinsam wurde ein 
entsprechender Informationsbogen für die Blutdruckmessung in 
Apotheken entwickelt.
Die Grenzwerte für einen Bluthochdruck liegen weiterhin bei 140 zu
90 mm Hg. Der erste Wert wird dabei als systolischer, der zweite als 
diastolischer bezeichnet. Patienten, die in einer Apotheke ihren 
Blutdruck messen lassen, sollten bei Blutdruckwerten über 140 
systolisch oder über 90 diastolisch in absehbarer Zeit einen Arzt 
informieren. Bei einer bekannten Nieren- oder Herzerkrankung und bei 
Diabetikern gelten niedrigere Grenzwerte für das Apotheken-Screening:
Bereits bei Messwerten über 130 bzw. 85 wird der Apotheker den 
Patienten in absehbarer Zeit an einen Arzt verweisen. Liegen die 
Blutdruckwerte bei einer Messung in der Apotheke über 160 oder über 
100, sollte immer umgehend ein Arzt zur weiteren Abklärung aufgesucht
werden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de und www.hochdruckliga.de.

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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