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Kinder von Zuzahlungen für Arzneimittel befreit
Tag der Apotheke am 18. Juni 2009: "Von klein auf in besten Händen"

Berlin (ots)

Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18.
Geburtstag von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit. 
Dies betrifft Medikamente, die vom Arzt auf Rezept zu Lasten der 
gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden. Auf diese 
sozialpolitische Ausnahmeregelung macht die ABDA - Bundesvereinigung 
Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des Tags der Apotheke 
aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto "Von klein auf in besten 
Händen" steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 
thematisiert. In Deutschland sind die Apotheken gesetzlich 
verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen 
einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Im Jahr 2008 mussten 
Patienten 1,674 Mrd. Euro für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 
Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, 
höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die 
tatsächlichen Kosten des Präparats. Grundsätzlich gibt es vier 
Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann:
-	Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind
immer befreit.
-	Ist die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens 
(1 Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können 
Versicherte sich befreien lassen.
-	Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der
so genannte Festbetrag, ist die Aufnahme in die 
Zuzahlungsbefreiungsliste möglich.
-	Je nach Krankenkasse können so genannte Rabattarzneimittel zur 
Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser 
Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de

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