All Stories
Follow
Subscribe to ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Nicht ohne Sonnenschutz ins Freie

Berlin (ots)

Im Sommer sollte tagsüber niemand ohne
ausreichenden Sonnenschutz ins Freie. Das gilt auch bei bewölktem 
Himmel. "Das ABC des Sonnenschutzes ist Ausweichen, Bekleiden, 
Cremen. Die Haut vergisst nicht, aber guter Sonnenschutz kann die 
Entstehung von Hautkrebs vermeiden", so Friedemann Schmidt, 
Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher 
Apothekerverbände. Die Haut von Kindern reagiert besonders 
empfindlich. Kleinkinder sollten die Sonne deshalb möglichst meiden. 
Ältere Kinder brauchen sonnendichte Kleidung, eine Sonnenbrille und 
einen Sonnenhut mit Nackenschutz.
Die Sonnencreme muss unter anderem zum Hauttyp, zum Alter und zur 
Intensität der Strahlung passen. Auch Unverträglichkeiten oder die 
Einnahme von Medikamenten, die die Lichtempfindlichkeit erhöhen, 
müssen berücksichtigt werden. Sonnenschutz-Sprays sind beliebt, 
werden aber oft zu dünn aufgetragen. Wer zu "Mallorca-Akne" neigt, 
sollte fett- und emulgatorfreie Sonnenschutzmittel wählen. Durch 
Schwitzen, Baden oder Abtrocknen kann Sonnencreme abgerieben werden, 
deshalb oft nachcremen. Dieses Nachcremen verlängert die Schutzzeit 
aber nicht. Die Sonnencreme immer vor anderen Pflegeprodukten oder 
Insektenschutzmittel auftragen.
Sonnenschutzprodukte werden nach dem Lichtschutzfaktor (LSF) in 
die vier Schutzklassen niedrig, mittel, hoch und sehr hoch 
eingeteilt. Der LSF gibt an, wie gut ein Präparat vor UV-B-Strahlung 
schützt - vorausgesetzt, die Sonnencreme wird rechtzeitig und in 
ausreichender Menge aufgetragen. Je höher der LSF, desto länger wirkt
der Sonnenschutz. Zur Berechnung wird der LSF mit der Eigenschutzzeit
multipliziert. Liegt die Eigenschutzzeit zum Beispiel bei 10 Minuten,
treten danach erste Hautrötungen auf. Eine Sonnencreme mit  LSF 20 
schützt etwa 200 Minuten. Diese Zeit sollte man aber nicht 
vollständig ausnutzen, sondern nach etwa zwei Dritteln der Zeit aus 
der Sonne gehen. Der Begriff "Sunblocker" ist nicht mehr zulässig: Er
suggeriert einen vollständigen Schutz, den er aber nicht leisten 
kann. Bei Fragen zu Sonnenschutzmitteln können sich Verbraucher in 
jeder Apotheke informieren.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen auch unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Kontakt:
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

Original content of: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, transmitted by news aktuell

More stories: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
More stories: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände