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Kassenpatienten: Weniger zuzahlungsfreie Arzneimittel

Berlin (ots)

Die Zahl zuzahlungsfreier Arzneimittel auf Rezept
ist auf einen neuen Tiefstwert gesunken. Nur noch jede vierte Packung
ist derzeit von der gesetzlichen Zuzahlung zugunsten der 
Krankenkassen befreit; im März war es noch jede dritte Packung 
gewesen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die 
Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen aufmerksam. Grund dafür
ist die Anpassung von Festbeträgen und entsprechenden 
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) zum Monatsbeginn.
Von den 30.809 Arzneimittelpackungen mit Festbetrag sind 8.480 
zuzahlungsbefreit, da ihr Preis mindestens 30 Prozent unter diesem 
Erstattungshöchstbetrag liegt. Der Anteil der zuzahlungsfreien 
Medikamente an allen festbetragsgeregelten Packungen liegt somit bei 
27,5 Prozent (Stand: 15. April). Vor einem Monat hatten 11.336 
zuzahlungsfreie Packungen an den 30.874 festbetragsgeregelten 
Arzneimitteln noch einen Anteil von 36,7 Prozent ausgemacht (Stand: 
1. März).
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent 
des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, 
höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt 
auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind 
gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die GKV einzusammeln und
an die einzelnen Krankenkassen weiterzuleiten.
Wird ein sog. Rabattarzneimittel an den Patienten abgegeben, kann 
ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen - allerdings 
nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Der Apotheker 
erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat 
zuzahlungsfrei ist.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln steht auf 
www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de

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