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Apotheke gegen Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte

Eschborn (ots)

Mit Unverständnis und Bedauern reagierte die
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf eine
Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, wonach die Abgabe von
Restarzneimitteln durch einen niedergelassenen Arzt, die dieser von
Patienten oder von Angehörigen verstorbener Patienten erhält,
wettbewerbsrechtlich nicht relevant sei. Wie Dr. Johannes Pieck,
Geschäftsführer der Spitzenorganisation der Apotheker erklärte, habe
der Wettbewerbssenat des OLG die entscheidende Frage, ob ein Arzt
nach Arzneimittelrecht befugt sei, Arzneimittel an Patienten
abzugeben, überhaupt nicht geprüft und daher auch nicht beantwortet.
Daß der Arzt durch die regelmäßige Abgabe von Arzneimitteln gegen
Arzneimittelrecht und gegen ärztliches Berufsrecht verstoße, werde
von niemandem ernsthaft bestritten und habe bereits dazu geführt, daß
das zuständige Landratsamt gegen den Arzt ein Bußgeld in Höhe von DM
5.000,-- verhängt habe.
Der Versuch, die rechtswidrigen Praktiken des Arztes mit Hilfe
einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, sei zwar gescheitert,
nunmehr müsse jedoch die zuständige Behörde über das verhängte
Ordnungsgeld hinaus dem Arzt die Abgabe von Arzneimitteln förmlich
verbieten. Pieck sieht auch die Ärztekammer und die Kassenärztliche
Vereinigung Westfalen-Lippe nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit
der Verwaltung gehalten, gegen ihr Mitglied rechtlich vorzugehen.
Zwar werde von Ärzten und ärztlichen Berufsorganisationen eine
Änderung des Arzneimittelrechts verlangt, wonach es Ärzten gestattet
werden soll, über die enge Ausnahme von Ärztemustern hinaus
Arzneimittel abzugeben, eine solche politische Forderung befreie
jedoch nicht von der Verpflichtung, geltendes Recht einzuhalten und
Verstöße gegen Berufsrecht zu ahnden.
Die Forderung, Ärzten müsse das Recht eingeräumt werden,
Arzneimittel abzugeben, beschränke sich nicht nur auf
Restarzneimittel, die ein Arzt kostenlos abgebe. Sie gefährde und
relativiere, so Pieck, generell den gesetzlichen Auftrag an die
Apotheker, die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit
zu gewährleisten. Zugleich werde die Aufgabenteilung zwischen Arzt
und Apotheker in Frage gestellt, was einer politischen
Kriegserklärung gleichkomme. Pieck forderte das Sozialministerium
Nordrhein-Westfalen auf, sicherzustellen, daß die zuständigen
Behörden alle verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten gegen den Arzt
ausschöpfen und auch die erforderlichen berufsrechtlichen Maßnahmen
gegen ihn eingeleitet werden.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

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