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Sieg für die Arzneimittelsicherheit
Apotheker begrüßen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

Eschborn (ots)

(ABDA) Mit Befriedigung haben die
Apothekerkammern und Apothekerverbände auf ein Urteil des
Landgerichts Frankfurt reagiert, das in einem einstweiligen
Verfügungsverfahren einer Apotheke in der niederländischen Stadt
Kerkrade verboten hat, Arzneimittel nach Deutschland zu versenden.
Hermann Stefan Keller, der Vorsitzende des Deutschen
Apothekerverbandes, dessen Organisation die einstweilige Verfügung
gegen den Kerkrader Apotheker beantragt hatte, erklärte unmittelbar
nach Urteilsverkündung: "Selbstverständlich freue ich mich, dass wir
das Verfahren in 1. Instanz gewonnen haben. Die eigentlichen Sieger
sind jedoch alle Patienten in Deutschland. Denn das Versandverbot für
Arzneimittel, das der Gesetzgeber erst vor zwei Jahren beschlossen
hat, ist gelebter Verbraucherschutz und dient vor allem der
Arzneimittelsicherheit." Das Verbot werde daher von der großen
Mehrheit der Apotheker auch gegen den Widerstand einzelner
Berufskollegen als gesundheitspolitisch notwendige Beschränkung ihrer
wirtschaftlichen Aktivitäten akzeptiert.
Das Landgericht Frankfurt hat in seinem heute verkündeten Urteil
entschieden, das im deutschen Arzneimittelgesetz verankerte Verbot,
apothekenpflichtige Arzneimittel zu versenden, gelte auch für
ausländische Apotheken, wenn diese via Versand Arzneimittel an
Patienten in Deutschland liefern wollten. Nachdem bereits der
Bundesgerichtshof vor einigen Monaten und das
Bundesverwaltungsgericht erst vor wenigen Tagen das Versandverbot für
deutsche Apotheken vollinhaltlich als rechtswirksam und verbindlich
bestätigt habe, vervollständige sich der Schutz der
Arzneimittelsicherheit durch das Urteil des Frankfurter Landgerichts,
erklärte Keller, der keinen Zweifel daran ließ, dass der Deutsche
Apothekerverband dafür sorgen werde, dieses Urteil zu vollstrecken.
Durch die Entscheidung sei klargestellt, dass sich gesetzliche und
private Krankenkassen eindeutig gesetzwidrig verhielten, wenn sie
weiterhin ihre Mitglieder aufforderten, sich Arzneimittel aus dem
Ausland durch Versand schicken zu lassen. Der Deutsche
Apothekerverband werde nicht zögern, Krankenkassen, die mit diesen
bisherigen Praktiken fortführen, rechtlich zur Verantwortung zu
ziehen.
Hans-Günter Friese, der Präsident der ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände, der Spitzenorganisation, in der die
Apothekerkammern und Apothekerverbände zusammengeschlossen sind,
forderte insbesondere die Gesundheitsministerin auf, die positive
Rechtsprechung zum Versandverbot von Arzneimitteln zur Kenntnis zu
nehmen und ihre nicht nachvollziehbaren Überlegungen einzustellen,
das Versandverbot für den Fall aufzuheben, dass Patienten per
Internet bestellten. Es sei schlechterdings nicht nachvollziehbar,
mit der Zulassung von Versand ein Gefährdungspotential erst selbst
einzuführen, um dann gegenüber einer beunruhigten Öffentlichkeit zu
erklären, selbstverständlich müsse man den Arzneimittelversand noch
gehörig sicherer machen. Das Verbot des Arzneimittelversandes sei
praktizierte Arzneimittelsicherheit und bedürfe in keiner Weise einer
Einschränkung oder Relativierung. Friese zeigte sich zuversichtlich,
daß die Gesundheitspolitiker der großen Fraktionen des Bundestages
sich durch die eindeutige Rechtsprechung der letzten Zeit in ihrer
Überzeugung bestätigt sehen, das Versandverbot nicht in Frage zu
stellen.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196) 928-181/184/185
Fax: (06196) 928-183

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