ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden
Berlin/Eschborn (ots)
Arzneimittel sollten nicht über das Verfalldatum hinaus angewendet werden. Darüber berichtet die Pharmazeutische Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. "Arzneimittel sind nur zeitlich begrenzt verwendbar. Berichte, dass Medikamente ohne Bedenken noch über das Verfall- oder Haltbarkeitsdatum hinaus eingesetzt werden können, sind schlicht falsch", sagt Apothekerin Professor Dr. Charlotte Kloft, Mitglied der Chefredaktion der Pharmazeutischen Zeitung. Ein Radiosender hat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Bericht gebracht. "Patienten sollten das Verfalldatum ernst nehmen. Auf jeder Packung steht, bis wann ein Arzneimittel verwendbar ist" sagt Kloft.
Die Begründungen für eine angebliche zuverlässige Wirkung über das Verfalldatum hinaus hält Kloft aus medizinischer, pharmakotherapeutischer, chemischer und mikrobiologischer Sicht für nicht haltbar. Kloft: "Alle Medikamente müssen die gleichen hohen Qualitätsanforderungen erfüllen. Es gibt keine 'Sicherheit zweiter Klasse' für Arzneimittel gegen vermeintlich harmlose Erkrankungen wie Kopfschmerzen oder Schnupfen." Durch eine Lagerung über die geprüfte Haltbarkeit hinaus kann sich der Wirkstoff abbauen, dadurch sind unkalkulierbare Unterdosierungen möglich. Bei einigen Arzneimitteln können sich bei zu langer Lagerung toxische Nebenprodukte bilden oder es kann zu einem mikrobiellen Befall kommen.
Die Grenzen für den zulässigen Wirkstoffgehalt werden bei jedem Fertigarzneimittel im Zuge des Zulassungsverfahrens festgelegt. In der Regel müssen Tabletten bei Erreichen des Verfalldatums mindestens 95 Prozent der angegebenen Wirkstoffmenge enthalten. Außerdem dürfen zu diesem Zeitpunkt keine toxischen Abbauprodukte entstanden sein. Wie lange ein industriell hergestelltes Arzneimittel haltbar ist, muss der Hersteller in Tests überprüfen. Die maximale Verwendungsfrist ist auf fünf Jahre beschränkt. Arzneimittel, deren Qualität gemindert ist, dürfen laut Arzneimittelgesetz nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de und www.pharmazeutische-zeitung.de
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