ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Magenschmerzen nur nach Apothekerrat selbst behandeln
Berlin (ots)
Magenbeschwerden sind nicht immer harmlos, denn sie können ein Symptom einer schwerwiegenden Erkrankung sein. Vor einer Selbstmedikation sollten Patienten deshalb mit dem Apotheker über ihre genauen Beschwerden sprechen. "Apotheker raten von einer Selbstmedikation ab, wenn Magenschmerzen oder Sodbrennen mit hohem Fieber, Erbrechen, Schluckbeschwerden oder Blutungen einhergehen. Auch bei ungewolltem Gewichtsverlust und bei unter Belastung auftretenden Beschwerden sollte zuerst der Arzt aufgesucht werden", sagte Apotheker Dr. Eric Martin bei der Pharmacon, einer internationalen Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer.
Vor einer Selbstmedikation sollten sich auch Patienten ärztlich beraten lassen, die älter sind als 65 Jahre, die an einer Koronaren Herzkrankheit, Asthma oder Diabetes leiden oder wenn die Magenbeschwerden unter der Einnahme von Schmerz- oder Rheumamitteln auftreten. Treten die Beschwerden öfter als dreimal pro Woche auf, ist in vielen Fällen eine längerfristige Behandlung erforderlich, die vom Arzt begleitet werden soll.
Ist die Selbstmedikation von Magenbeschwerden grundsätzlich möglich, berät der Apotheker gerne bei der Wirkstoffauswahl. "Bei wiederkehrenden oder nächtlichen Magenschmerzen sind für mich die Protonenpumpenhemmer die erste Wahl", sagt Martin. Dazu gehören Präparate mit den Wirkstoffen Omeprazol und Pantoprazol. Ihre Wirkung setzt meist innerhalb von ein bis drei Tagen ein. Sie werden in der Selbstmedikation in der Regel zwei Wochen lang eingenommen.
Treten Magenbeschwerden nur sporadisch auf oder gibt es einen nachvollziehbaren Auslöser, beispielsweise zu viel Alkohol am Vorabend, sind laut Martin Antazida Mittel der ersten Wahl. "Bei den Antazida empfehle ich Schichtgitter-Antazida oder eine Natrium-Alginat-haltige Zubereitung", sagte Martin. Die in der Selbstmedikation ebenfalls verfügbaren H2-Blocker sind für Martin vor allem dann geeignet, wenn andere rezeptfreie Medikamente nicht verträglich sind oder nicht angewendet werden dürfen.
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