ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Prof. Dingermann: Krankenkassen dürfen Medikamente nicht skandalisieren
Berlin/Eschborn (ots)
Zu dem seit einigen Monaten schwelenden Streit um Retaxationen meldet sich Prof. Dr. Theo Dingermann in der aktuellen Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) zu Wort. "Rezepte müssen korrekt ausgefüllt sein, keine Frage. Die Krankenkassen sollten aber die Kirche im Dorf lassen und die Versorgung ihrer Patienten in den Vordergrund stellen, statt wegen bürokratischer Fehler die Apotheker unverhältnismäßig abzumeiern," sagt Dingermann, der Mitglied der Chefredaktion der PZ ist. "Durch die systematische Retaxation werden Medikamente skandalisiert, die die betroffenen Patienten dringend brauchen. Immer wieder wird zu Recht beklagt, dass stark wirkende Schmerzmittel in Deutschland zu wenig aufgeschrieben werden. Während Experten dies in langwierigen und beratungsintensiven Prozessen zu korrigieren versuchen, melden sich Verwaltungsexperten mit einem drakonischen Strafszenario zu Wort. Die Arzneimittelsicherheit sei gefährdet, und das müsse bestraft werden. Derweil fragen sich Arzt und Patient, was sie denn da eigentlich verordnen bzw. was sie da einnehmen. Suchterzeugende Wirkstoffe, deren Abgabe so restriktiv gehandhabt werden muss, dass bei kleinsten Formfehlern die Krankenkasse die Kosten für das Arzneimittel und für die pharmazeutische Dienstleistung einbehalten muss?"
Einige Krankenkassen erstatten Apotheken die Kosten für stark wirksame Schmerzmittel nicht, wenn der Apotheker Fehler des Arztes beim Ausfüllen des Rezepts nicht korrigiert hat. So wird beispielsweise die Erstattung von Betäubungsmitteln seit einiger Zeit verweigert, wenn auf dem Rezept statt des vorgeschriebenen Passus "gemäß schriftlicher Anweisung" nur "gem. schriftl. Anweisung" steht. Retaxationen finden in der Regel erst mehrere Monate nach Abgabe des Medikaments an den Versicherten statt. Bei einer Retaxation erhält der Apotheker nicht nur kein Honorar für seine Dienstleistung, auch die Einkaufspreise für die Arzneimittel werden ihm nicht erstattet.
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