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Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker: Abgabe von Restarzneimitteln durch Ärzte gefährdet Arzneimittelsicherheit

Eschborn (ots)

Die Abgabe von Restarzneimitteln durch einen
niedergelassenen Arzt, die dieser von Patienten oder Angehörigen
verstorbener Patienten erhält, ist ein Angriff auf die
Arzneimittelsicherheit.
Dies betonte der Leiter der Arzneimittelkommission der  Deutschen
Apotheker, Professor Dr. Volker Dinnendahl, im Vorfeld des Urteils
gegen einen westfälischen Landarzt, gegen den verhandelt wird, ob er
mit der Abgabe von Arzneimitteln gegen das Arzneimittelgesetz
verstoßen habe. So sei überhaupt nicht nachprüfbar, so Dinnendahl, 
wie diese Arzneimittel bei Patienten aufbewahrt wurden. Die
Wirksamkeit könne bei nicht sachgerechter Lagerung, d.h. nicht
entsprechender Temperatur und Feuchtigkeit, erheblich beeinträchtigt
sein. Aus eben diesen Gründen dürfe auch der Apotheker Arzneimittel,
die ihm von Patienten zurückgebracht werden, nicht weiter abgeben,
vielmehr müßten diese entsorgt werden. "Wer als Apotheker einmal
gesehen hat, wie Arzneimittel aus der Entrümpelung von Hausapotheken
aussehen, kann sich ein Bild vom Gefährdungspotential machen, das
durch solche Praktiken entstehen kann", warnte Dinnendahl.
Aus guten Gründen gebe es das Apothekenmonopol. Denn nur in der
Apotheke sei die notwendige Arzneimittelqualität,
Arzneimittelsicherheit und die Information über den sachgemäßen
Umgang mit Arzneimitteln gewährleistet. "Ich sehe den vom Gesetzgeber
aus gutem Grund erteilten Auftrag des Apothekers, die Bevölkerung
ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen, erheblich gefährdet,
wenn man es zuläßt, daß Ärzte Restarzneimittel von Patienten
weiterverwenden dürfen", so Dinnendahl schließlich.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

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