ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Nationale Versorgungsleitlinie Diabetes integriert Apotheker
Berlin (ots)
Diabetologisch qualifizierte Apotheker sind in die neue 'Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Diabetes - Strukturierte Schulungsprogramme' eingebunden. NVL sind evidenzbasierte Entscheidungshilfen für die strukturierte medizinische Versorgung. "Die Apotheker unterstützen die ärztliche Therapie und Schulung seit langem und sind neben dem Arzt wichtige Ansprechpartner für Patienten", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern bei der Schulung von Menschen mit Diabetes wurde jetzt erstmals in einer Nationalen Versorgungsleitlinie definiert. Das ist ein weiterer Baustein für die enge Zusammenarbeit der beiden Heilberufe."
Der Verlauf und die Prognose einer Diabetes-Erkrankung hängen entscheidend vom Selbstbehandlungsverhalten der Patienten ab. Die hierfür benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten werden ihnen im Rahmen von Schulungsprogrammen in Einzel- oder Gruppenschulungen vermittelt. Die Unterstützung durch einen diabetologisch qualifizierten Apotheker sieht die NVL vor bei Problemen mit der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten (Therapietreue), der Selbstkontrolle der Patienten, z. B. bei der Blutglukose- und Blutdruckselbstkontrolle, oder bei Problemen mit technischen Hilfsmitteln wie Insulinpens oder Blutzuckermessgeräten.
Schmidt: "Diese Unterstützung der Diabetiker geht über die 'normale' Information und Beratung durch den Apotheker hinaus. Das dafür notwendige Wissen eignen sich Apotheker in strukturierten Fortbildungen an." Jeder 'diabetologisch qualifizierte Apotheker (DDG)' hat sich nach dem gemeinsamen Curriculum von Bundesapothekerkammer und Deutscher Diabetes-Gesellschaft (DDG) zertifiziert. Beide Organisationen arbeiten zusammen in der Kommission "Einbindung der Apotheker in die Diabetikerversorgung" (EADV). Bundesweit gibt es bislang etwa 5.000 'diabetologisch qualifizierte Apotheker (DDG)'.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de und www.versorgungsleitlinien.de
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