ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Leistungen der Apotheker in neuem Präventionsgesetz nutzen
Deutscher Apothekertag
Düsseldorf (ots)
Die Apotheker fordern den Gesetzgeber auf, sie in Zukunft stärker als Leistungserbringer in die Prävention einzubinden. Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, das höchste Gremium der Apothekerschaft, stimmte einem entsprechenden Leitantrag zu. Nachdem der Bundesrat dem Präventionsgesetz heute nicht zugestimmt hat, wird sich die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass dem Beschluss der Hauptversammlung Rechnung getragen wird.
"Die 21.000 öffentlichen Apotheken sind für vier Millionen Patienten täglich die erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit und damit ideale Orte für Maßnahmen zur Früherkennung von Volkskrankheiten. Diesen hohen Stellenwert der Apotheker muss auch der Gesetzgeber anerkennen und entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. "Ein Präventionsgesetz ist überfällig. Wir fordern die kommende Regierung - unabhängig von ihrer Zusammensetzung - auf, die aktive Rolle der Apotheker in einem Präventionsgesetz zu berücksichtigen."
Dass die öffentlichen Apotheken in der Prävention einen großen Stellenwert haben, hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 durch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung bestätigt. Deren § 1a Absatz 11 definiert die "Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen, im Bereich der Gesundheitserziehung und -aufklärung und zu Vorsorgemaßnahmen" als gesundheitliche Dienstleistungen der Apotheken.
Apotheker sind für die Prävention bestens qualifiziert, u.a. durch Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen "Gesundheitsförderung und Prävention" oder "Ernährungsberatung". Etwa 3.000 Apotheker haben diese Weiterbildungen bislang erfolgreich absolviert. Im LeiKa - dem Leistungskatalog der Beratungs- und Serviceangebote in Apotheken - sind Dienstleistungen in der Prävention qualitätsgesichert beschrieben.
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