ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Sachsen und Thüringen starten Arzneimittelinitiative "ARMIN"
Berlin (ots)
Pilotprojekt - In Sachsen und Thüringen läuft am 1. April 2014 die Arzneimittelinitiative ARMIN an. Damit wird erstmals das ABDA-KBV-Modell erprobt, das die Qualität der Arzneimittelversorgung steigern und die Richtgrößenprüfungen abschaffen soll.
Ab 1. April 2014 können sich Ärzte und Apotheker in Sachsen und Thüringen für die "Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen" (ARMIN) einschreiben. Ihr Ziel ist, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu erhöhen. ARMIN wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Apothekerverbänden der beiden Bundesländer sowie von der AOK PLUS getragen. Damit geht das gemeinsame Arzneimittelversorgungskonzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, das ABDA-KBV-Modell, erstmals in die Umsetzung.
"Ein großer Vorteil für die Ärzte in der Praxis ist, dass sie eine genaue Übersicht über die Medikamente erhalten, die sich der Patient entweder selbst kauft oder die er von anderen Kollegen verordnet bekommt und die sie selber in ihrer eigenen Praxis verordnen", erklärte Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. "Das ist ein großer Beitrag dafür, die Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patienten zu erhöhen. Mit diesem Projekt möchten wir natürlich auch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung verbessern", ergänzte Dr. Annette Rommel, 1. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sagte Vorstand Regina Feldmann: "Wir haben die große Hoffnung, dass wir damit der Abschaffung der Richtgrößen einen entscheidenden Schritt näher gekommen sind."
"Wir verstehen ARMIN als berufsübergreifende Qualitätssicherung. Die Patienten erhalten dadurch eine medizinisch und pharmazeutisch optimierte Arzneimitteltherapie. Sie verstehen die Medikation besser und wenden die Arzneimittel richtig an", sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "Dafür nutzen wir völlig neu entwickelte technische Lösungen. Der entscheidende Punkt ist die verbindliche Zusammenarbeit der beiden Heilberufe auf Augenhöhe für ihre gemeinsamen Patienten."
Das ABDA-KBV-Modell beziehungsweise ARMIN bestehen aus den drei Modulen Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement.
Ab 1. Juli 2014 kommen die ersten beiden Module zum Einsatz. Die in ARMIN eingeschriebenen Ärzte und Apotheker können dann die Verordnung nach Wirkstoffen und den Medikationskatalog einsetzen. Ärzte sollen zukünftig überwiegend den Wirkstoff anstelle konkreter Präparate verschreiben. Über die Auswahl der Präparate eines bestimmten Herstellers entscheiden die Apotheker. Der von der KBV auf Basis von evidenzbasierten Arzneimittelbewertungen und in Kooperation mit Experten erstellte Medikationskatalog stellt eine Entscheidungshilfe für den Arzt dar, die ihn im Hinblick auf eine evidenzbasierte, sichere und wirtschaftliche Verordnungsentscheidung bei der medikamentösen Therapie unterstützen soll. Ärzte sollen über ihre Praxisverwaltungssoftware bei der Verordnung Hinweise darüber erhalten, ob es sich bei einem ausgewählten Wirkstoff beispielsweise um einen Standard- oder Reservewirkstoff oder einen nachrangig zu verordnenden Wirkstoff handelt. Der Katalog umfasst zunächst acht Indikationen: Hypertonie, Herzinsuffizienz, Koronare Herzerkrankung, Vorhofflimmern, Fettstoffwechselstörung, Osteoporose, Depression und Demenz. Eine Erweiterung erfolgt zum 1. Januar 2015 um vier Indikationen: Diabetes mellitus Typ 2, Antibiotika-Therapie der oberen Atemwege, Antibiotika-Therapie der unteren Atemwege und Antibiotika-Therapie bei Harnwegsinfektionen.
Das dritte Modul des Modellvorhabens - das Medikationsmanagement - richtet sich an Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Um die Therapietreue und Sicherheit bei der Einnahme zu erhöhen, betreuen Arzt und Apotheker die Patienten gemeinsam.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
Die ABDA ist die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der Interessen dieses Heilberufes. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die Apothekerkammern und die Apothekerverbände der Länder. Die Apothekerkammern vereinen sich in der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Wahrnehmung der beruflichen Belange der Mitglieder. Die Apothekerverbände vereinen sich im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) als wirtschaftliche Interessensvertretung der Apothekenleiter. Mehr Informationen im Internet unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201
Dr. Ursula Sellerberg (ABDA), Tel.: 030 40004-134
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