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Gutachten der Gesundheitsweisen: Radikale Wettbewerbsmechanismen führen in die Katastrophe

Eschborn (ots)

"Wir sagen ja - auch zu mutigen Schritten - bei
der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Doch radikale
Wettbewerbsmechanismen würden das Gesundheitswesen in die
Versorgungs- und Kostenkatastrophe führen!" Mit diesen Worten
kommentierte Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, in einer ersten
Stellungnahme das heute vorgelegte Sondergutachten des
Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im
Gesundheitswesen. "Die Weisen greifen zwar wichtige Problempunkte
auf, finden aber nicht immer die richtigen Lösungen." Weltweit gebe
es keine Belege dafür, dass rein marktorientierte
Arzneimittelversorgungssysteme kostengünstiger oder
versorgungs-effektiver als das deutsche System der
Arzneimittelversorgung seien. "Wir reden die aktuellen Probleme der
Arzneimittelausgabenentwicklung nicht klein," sagte Friese, "es kann
aber nicht ignoriert werden, dass beispielsweise in den USA, wo
Ketten- und Versandapotheken erlaubt sind und die Arzneimittelpreise
völlig dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden, die
Pro-Kopf-Arzneimittelausgaben doppelt so hoch wie in Deutschland sind
und auch mit erheblich höheren Wachstumsraten steigen." Zu den vom
Sachverständigenrat gemachten Vorschlägen nahm Friese im einzelnen
wie folgt Stellung:
Aufhebung der sogenannten Preisbindung der zweiten Hand: Der
einheitliche Apothekenabgabepreis für Arzneimittel ist aus
gesundheitspolitischen Gründen und wegen des Verbraucherschutzes vom
Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Eine freie Preisbildung bei
Arzneimitteln würde verschärfte Marketingmethoden auslösen, die
zwangsläufig einen nicht vertretbaren Arzneimittelmehrverbrauch zur
Folge hätten.
Aufhebung des Versandhandelsverbotes: Dieser Vorschlag wird
abgelehnt, da der Verzicht auf die Beratung des Apothekers bei der
Arzneimittelabgabe erhebliche individuelle Risikopotentiale mit
kollektiven Kostenfolgen in sich birgt. Anstelle der generellen
Zulassung des Versandhandels schlagen die Apotheker vor, die
bestehenden Regelungen zum Botendienst in begründeten Einzelfällen im
Hinblick auf die neuen Telekommunikationsmedien zu ergänzen: Soweit
apothekenpflichtige Arzneimittel über Telefon, Fax oder Internet
bestellt werden und dem Patienten eine Abholung in der Apotheke nicht
möglich ist, darf eine Zustellung nur durch pharmazeutisches Personal
der Apotheke durchgeführt werden. Damit würde anders als beim
generellen Versandhandel vermieden, dass die Beratung durch den
Apotheker zu einer Holschuld des Patienten degeneriert.
Aufkommensneutrale Änderung der Apothekervergütung: Hier haben die
Apotheker in der Vergangenheit bereits Vorschläge gemacht, die zu
einer deutlichen Entlastung der Krankenkassen führen würden. Insofern
bietet der Vorschlag des Rates positive Diskussionsansätze.
Partielle Erweiterung des Dispensierrechtes: Die Einführung eines
partiellen Dispensierrechtes für Ärzte wird kategorisch abgelehnt, da
alle Systeme, in denen dies erlaubt ist, deutlich teurer sind als das
deutsche.
Dagegen begrüßen die Apotheker die Vorschläge des Rates zur
Erleichterung der aut idem-Abgabe und zur Senkung der Mehrwertsteuer
auf Arzneimittel. Auch die Ansätze zu einer effektiveren
Pharmakotherapie, insbesondere die Vorschläge zur Förderung der
Compliance der Patienten sowie zur Integration der
Arzneimitteltherapie in evidenzbasierte Behandlungsleitlinien, werden
begrüßt. Hierzu kann die von der ABDA entwickelte elektronische
Patientenchipkarte wertvolle Beiträge leisten.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

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