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Resolution des Gesamtvorstandes der ABDA zum Versandhandel mit Arzneimitteln

Eschborn (ots)

Der Gesamtvorstand der ABDA hat heute folgende
Resolution beschlossen:
Der Gesamtvorstand der ABDA mit den Präsidenten der
Apothekerkammern und Vorsitzenden der Landesapothekerverbände
bekräftigt nochmals seinen Standpunkt, dass die Einführung des
Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln das hohe Niveau
der Arzneimittelversorgung in Deutschland gefährden würde. Die vom
Bundesgesundheitsministerium übernommenen sogenannten
Rahmenbedingungen des Runden Tisches sind nicht geeignet, diese
Einschätzung zu ändern, da bereits heute von den Krankenkassen in
hohem Umfang gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.
Der Gesamtvorstand fordert in diesem Zusammenhang 
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nachhaltig dazu auf, den
fortgesetzten Rechtsbruch von Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungen mit allen Mitteln des Rechtsstaates
abzustellen. Er nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass eine große
Zahl gesetzlicher Krankenkassen, die als öffentlich rechtliche
Körperschaften in besonderem Maße Recht und Gesetz verpflichtet sind,
derzeit unter bewusster Missachtung des Versandhandelsverbotes den
Versand von Arzneimitteln aus dem Ausland bewerben und unterstützen.
Die Rechtsaufsicht versagt in diesem Punkt nahezu vollständig.
Konkrete aufsichtsrechtliche Schritte sind bisher nur in
Ausnahmefällen, wie zuletzt in Bayern, erfolgt. Vor diesem
Hintergrund sieht der Gesamtvorstand der ABDA das
Bundesgesundheitsministerium gefordert, alle ihm zukommenden
Möglichkeiten zu ergreifen, um die ihm untergeordneten
Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung der geltenden Gesetze anzuhalten.
Entsprechendes gilt für die in den Ländern ausgeübte Aufsicht.
Der Gesamtvorstand der ABDA sieht die Ankündigung einzelner
Apotheken, individuelle Sanktionen gegen Krankenkassen
durchzuführen, als Reaktion auf die schwerwiegenden und permanenten
Rechtsverstöße der entsprechenden Krankenkassen und auf die
schleppende Durchsetzung des geltenden Rechts. Er betont, dass gerade
durch illegale Empfehlungen der Krankenkassen unversorgt gebliebene
Patienten durch öffentliche Apotheken notversorgt wurden. Er stellt
jedoch zugleich klar, dass sich die Apotheken in Deutschland im
Gegensatz zu einer Vielzahl von Krankenkassen uneingeschränkt an die
geschlossenen Verträge halten werden. Die Apothekerschaft wird
sicherstellen, dass Rechtsbruch nicht mit Rechtsbruch beantwortet
wird.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

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