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Bundesverfassungsgericht bestätigt generelles Versandhandelsverbot

Berlin (ots)

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner
jüngsten Entscheidung zum Versand von Impfstoffen an Ärzte, das
generelle Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln bestätigt." Mit dieser ersten Wertung kommentierte der
Hauptgeschäftsführer der ABDA - Bundesver-einigung Deutscher
Apothekerverbände, Prof. Rainer Braun, eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts.
Zwar hat das Gericht das Verbot des Versandes von Impfstoffen
durch Apotheken an Ärzte sowie die Werbung hierfür für nichtig
erklärt, hierbei aber klare Unterschiede zum Versand von
apothekenpflichtigen Arzneimitteln an Endverbraucher gemacht. Es sei
etwas anderes, ob der Empfänger der Sendung über die Fachkunde eines
Arztes verfüge oder ob es sich dabei um einen Laien handelt. In der
Urteilsbegründung heißt es unter anderem: "Die Beratungspflichten der
Apotheker stellen (...) eine nicht unwichtige gesetzliche Vorkehrung
im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung dar." Braun  begrüßte
diese Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts.  Er sieht hierin
die generell ablehnende Haltung der Apotheker gegen den Versandhandel
von Arzneimittel durch das höchste deutsche Gericht bestätigt.

Pressekontakt:

Heike Schult
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstr. 49/50
10117 Berlin
Tel.: 030. 400 04-132,
Fax: -133
E-Mail: h.schult@abda.aponet.de
www.abda.de

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