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Muslime müssen im Ramadan nicht auf Arzneimittel verzichten

Berlin (ots)

Muslime sollten während des Ramadans nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. "Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.

Der Fastenmonat beginnt in diesem Jahr am 6. Mai und endet am 5. Juni. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw. Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker bei sich haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.

Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.

Weitere Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de

Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de

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