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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

www.aponet.de
Home-Service-Funktion vorübergehend deaktiviert
Widerspruchsverfahren wird eingeleitet

Berlin (ots)

Nach Zustellung einer Einstweiligen Verfügung des
Landgerichts Baden-Baden hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände die Home-Service-Funktion auf www.aponet.de
vorübergehend deaktiviert. Hierbei handelte es sich um die
Möglichkeit, Arzneimittel nicht nur in der wohnortnahen Apotheke zu
bestellen, sondern im begründeten Einzelfall diese auch durch
Personal der Apotheke nach Hause bringen zu lassen. Im Gegensatz zum
Versandhandel mit Arzneimitteln, der bis zum 31. Dezember 2003 noch
verboten ist, ist diese Hauszustellung ausdrücklich in § 17, Satz 2
der Apothekenbetriebsordnung für die Fälle erlaubt, in denen der
Patient daran gehindert ist, eine Apotheke aufsuchen zu können. Mehr
als 10.000 der insgesamt 21.000 deutschen Apotheken haben diese
völlig legale Funktion von aponet.de genutzt. Die ABDA wird
unmittelbar nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung das
Widerspruchsverfahren einleiten.
Die jetzt zugestellte Einstweilige Verfügung war ohne mündliche
Verhandlung von einem Apotheker erwirkt worden, der vor längerer Zeit
in einer ähnlichen Angelegenheit verurteilt worden sein soll. Auf
vielfältigen Wegen versucht er seitdem, gegen die Berufsvertretung
der deutschen Apothekerinnen und Apotheker vorzugehen. Hierzu nimmt
er jetzt auch seine Kolleginnen und Kollegen in Anspruch. Neben der
ABDA hat der klagende Apotheker nach Medienberichten mehr als 6.000
Apotheker abgemahnt, die diesen Service nutzten. Die ABDA hat sofort
allen abgemahnten Apotheken empfohlen, keine Unterlassungserklärung
abzugeben, sondern sich zentral juristisch vertreten zu lassen. Bei
allen in Frage kommenden Gerichten wurden Schutzschriften hinterlegt.
"Auch wenn es sich beim Home-Service nicht um Versandhandel, sondern
um eine völlig legale, gesetzlich geregelte Dienstleistung handelt,
sind wir durch die Einstweilige Verfügung verpflichtet, die Service-
Funktion des aponet bis zur gerichtlichen Klärung abzustellen,"
betonte Prof. Rainer Braun, Hauptgeschäftsführer der ABDA.
Der Bundesrat hat am 17. Oktober der Gesundheitsreform (GKV-
Modernisierungsgesetz) zugestimmt. Damit wird der Versandhandel mit
Arzneimitteln ab dem 1. Januar 2004 unter bestimmten Bedingungen in
Deutschland erlaubt.

Pressekontakt:

Elmar Esser
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Tel.: 030.40004-131
Fax: 030.40004-133
Mail: pressestelle@abda.aponet.de

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