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Klarstellung zum EuGH-Urteil: Europäischer Gerichtshof bestätigt Positionen der Apotheker

Berlin (ots)

Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung stellt
Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands e.V.
(DAV) klar: "Der Europäische Gerichtshof teilt unsere ernsthaften
Bedenken gegen den Versandhandel. In seinem heutigen Urteil hält er
ein nationales Verbot des Versandhandels mit
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gerechtfertigt." Dieses
Verbot betrifft den Großteil aller Medikamente, denn
verschreibungspflichtige Arzneimittel machten im Jahr 2002 79,4
Prozent des Umsatzes der Apotheken aus. Keller weiter: "Die
Berichterstattung in vielen Medien stellt das heutige Urteil verkürzt
dar. Nur das Verbot des Versandhandels mit
nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde als nicht
gerechtfertigt angesehen." Diese machten im Jahr 2002 nur 21,2
Prozent des Apothekenumsatzes aus.
Der EuGH folgt damit nicht den Schlussanträgen der Generalanwältin
vom März diesen Jahres. Nach wie vor hält er den Versandhandel mit
Arzneimitteln, die in Deutschland nicht zugelassen sind, ausnahmslos
für unzulässig.
Mehr dazu in der Pressemitteilung 113/03 des Europäischen
Gerichtshofs, im Internet abrufbar unter http://curia.eu.int/de

Pressekontakt:

Elmar Esser
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 400 04-131
Fax: 030. 400 04-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
Internet: www.abda.de

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