ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Apotheker tragen zum Gelingen der Gesundheitsreform bei - Zwei Euro pro Medikament gehen als Solidarbeitrag direkt an die Kassen
Berlin (ots)
Die Apotheker leisten einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Gesundheitsreform. Auf jedes Medikament, das sie in Rechnung stellen, erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zwei Euro Rabatt. Somit geben die Apotheker etwa ein Viertel ihres Honorars als Solidarbeitrag direkt an die Kassen weiter. "Es ist mir absolut schleierhaft, wie jemand behaupten kann, wegen der Zahlungen an die Apotheker könnten die Kassen ihren Beitragssatz nicht im geforderten Umfang senken", sagte Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Durch verschiedene Einsparmassnahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sanken die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel im Jahr 2004 um 2,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. An diesem Ergebnis sind die Apotheker nicht nur durch ihren Solidarbeitrag sondern auch durch die gleichzeitig veränderte Honorarstruktur stark beteiligt.
Es stimmt nicht, dass den Apothekern aufgrund einer Gesetzeslücke für 2004 Nachzahlungen zustehen. Vielmehr kam der besagte § 130a auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenkassen in das Sozialgesetzbuch V hinein. Dieser legt fest, dass das Apothekenhonorar für 2004 bestimmt wird von der Differenz der verordneten Arzneimittelpackungen zum Basisjahres 2002. Hätten die Ärzte in 2004 mehr Packungen als in 2002 verordnet, trügen allein die Apotheker das volle Risiko hierfür. Im Falle, dass die Ärzte 2004 weniger Packungen als 2002 verordnen, erhalten die Apotheker laut Gesetz einen entsprechenden Ausgleich.
Nun interpretieren die Krankenkassen die Gesetzeslage aber vollkommen anders und fordern von den Apothekern einen Teil des Honorars für 2004. "Aus diesem Grunde halten wir eine Klärung durch die im Gesetz vorgegebene Schiedsstelle für erforderlich", so Keller.
Der DAV vertritt alle 21.400 Apotheken bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen.
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