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Keine Arzneimittel per Fototasche

Berlin (ots)

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf, das Drogeriemärkten die Abgabe von Arzneimitteln
untersagt hat. "Dieses Urteil stärkt den Schutz der Verbraucher",
sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf heute in Berlin. "Arzneimittel
sind sensible Produkte. Nur Apotheken bieten die nötige Sicherheit
und den verantwortlichen Umgang damit", so Wolf.
Zum Hintergrund: Eine Drogeriemarktkette hatte in einigen
nordrhein-westfälischen Filialen ihren Kunden angeboten,
Arzneimittelrezepte zu sammeln und von einer ausländischen
Versandapotheke beliefern zu lassen. Ähnlich wie beim
Entwicklungsservice für Fotos sollten die Kunden ihre
Arzneimittelpäckchen im Drogeriemarkt abholen. Die Stadt Düsseldorf
hatte eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung erlassen.
Dagegen hatte die Drogeriemarktkette geklagt. Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf hat die Auffassung der Stadt nun bestätigt. In der
mündlichen Urteilsbegründung weisen die Richter unter anderem auf die
Gefahren des Missbrauchs hin, wenn Arzneimittel in Drogeriemärkten
gelagert werden. (Verwaltungsgericht Düsseldorf Az 16 K 5720/04)

Pressekontakt:

Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de

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