Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag
Köln (ots)
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JOST SPRINGENSGUTHzum Rundfunkstaatsvertrag
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in der Frage gebührenfinanzierter On lineangebote zwar entschieden, aber nur dazu, weiter zu lavie ren. Der Versuch, den gegen läufigen Interessen von ARD und ZDF auf der einen Seite und den Sorgen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage auf der anderen gerecht zu werden, überzeugt nicht.
Die Kernfrage, ob die vom Hö rer und Zuschauer eingetriebe nen Gebühren dazu da sind, In ternetdienstleistungen mit zu finanzieren, bleibt nicht ver neint. Hier hat die EU mit Ihrer Forderung nach einer System korrektur angesetzt. Die für die Medien zuständigen Minister präsidenten folgen mit ihrem Beschluss von gestern dieser Anforderung nicht.
Für die EU stellen die Rund funk- und Fernsehgebühren ei ne unzulässige Beihilfe dar, weil die entsprechenden Dienstleistungen einer flächen deckenden Versorgung auch durch private Anbieter erbracht werden. Das gilt fürs Internet allemal; es reicht bis in den letzten Winkel mit einer Fülle von Informations- und Unter haltungsangeboten. Die Legiti mation zur Gebührenfinanzie rung stammt aus der Zeit weni ger Frequenzen und einer nicht gegebenen Vollversorgung.
ARD und ZDF sehen sich im Wettbewerb um Reichwei ten und Einschaltquoten, stel len sich aber nicht dem Wettbe werb in der Produktion. Das öf fentlich-rechtliche Werbege schäft mit Spots und Sponso ring ist auf eine sichere Gebüh renbasis aufgesattelt. Die von den Ministerpräsidenten be schlossenen zeitlichen Be schränkungen für die Interne tangebote der öffentlich-rechtli chen Sender und die Vorgabe, dass die Inhalte "sendungsbe zogen" sein müssen, reichen nicht an den Kern des Prob lems, sondern haben kosmeti schen Charakter.
Die öffentlichen Rundfunkan stalten senden auch inhaltlich bis in lokale Nischen, sie brau chen ein Thema nur anzureißen - schon ist die Legitimation "sendungsbezogen" da. Auch mit dem Ausschluss, "elektro nische Presse" online zu betrei ben, fehlt die klare Trennlinie zwischen öffentlichem Auftrag und privater Presse.
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