Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu Renten/Pensionen
Köln (ots)
Niveau nicht zu halten
RAIMUND NEUSSzu Beamtenpensionen
Die durchschnittliche Pensi on von Beamten liegt um rund 1000 Euro monatlich über der Brutto-Standardrente; um auch nur die Mindestver sorgung eines Beamten zu er werben, müsste ein angestell ter Durchschnittsverdiener 45 Jahre lang arbeiten. Wer solche Zahlen auch nur in den Raum stellt, erntet einen Sturm der Entrüstung - Entrüstung von Beamtenvertretern, die unfaire Vergleiche wittern, und Ent rüstung von Rentnern, die sich benachteiligt sehen.
Da hilft es, ein wenig genauer hinzusehen. Teilweise lassen sich die Unterschiede recht fertigen, aber eben auch nur teilweise. Beispiel: Natürlich müssen Beamte ihre Pension voll versteuern; das gilt aber in nicht allzuferner Zukunft auch für Sozialrenten. Natürlich ha ben die allermeisten Beamten eine qualifizierte Ausbildung und entsprechende Gehälter. Aber auch das erklärt eine der maßen überdurchschnittliche Versorgung nur zum Teil. Denn in keinem anderen Versor gungssystem - gesetzlich oder privat - wird die Altersversor gung prozentual vom letzten Einkommen berechnet, ohne Rücksicht auf die Verdienste in früheren Jahren.
Rentner, die als Berufsanfän ger wenig verdient haben, bekamen entsprechend wenig Ansprüche dafür gutgeschrie ben. Für Studienjahre gab es gar nichts. Beides gilt nicht für Beamte. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber zudem nur Beitragszuschüsse bis zur Be messungsgrenze. Darüber hi naus gehende Versorgungsan sprüche müssen sie aus eige nen Mitteln aufbauen.
Viele Unterschiede sind his torisch zu erklären, aber heute nicht mehr zu rechtferti gen. Die meisten Steuerzahler, die die Beamtenversorgung fi nanzieren, sind selbst zwangs weise in einem System versi chert, dessen Leistungsniveau in den letzten Jahren brutal ge kürzt wurde. Es ging nicht an ders, und es wird bei den Pen sionen nicht anders gehen. Glaubt jemand ernsthaft, 2050 könnten die Bundesländer 107 Milliarden Euro für Pensionen aufbringen? Bereits erworbene Pensionsansprüche müssen er halten bleiben, der Aufbau neu er ist zu begrenzen.
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Jost Springensguth
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