Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu Karlsruhe/EU-Vertrag
Köln (ots)
Einwände unplausibel
KNUT PRIES, Brüssel, zum EU-Reformvertrag
Die Karlsruher Verfahren ge gen den EU-Vertrag gehö ren mittlerweile zur deutschen Politik wie "Dinner For One" zu Silvester. Steht in Deutschland die Ratifizierung einer neuen Geschäftsordnung der EU an, ist der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler zuverlässig zur Stel le. Seine Einwände - das gilt auch für die der anderen Be schwerdeführer - sind in der jetzt anhängigen Runde nicht plausibler geworden.
Es gibt zwei fundamentale Kri tikpunkte: die schleichende Zentralisierung und das Demo kratiedefizit. "Brüssel" habe die Neigung, immer mehr politische Zuständigkeit an sich zu ziehen. Zugleich schwinde die Möglichkeit des Bürgers, an den Entscheidungen mitzuwir ken und sie zu kontrollieren. Beide Probleme gibt es. Es handelt sich aber nicht um Fehlentwicklungen, die mit dem Lissabon-Vertrag ver knüpft wären. Im Gegenteil: Der neue Vertrag tut einiges, sie zu korrigieren.
Eine große Verschiebung nati onaler Souveränität nach Brüssel findet diesmal nicht statt. Dafür werden die europäi schen Zuständigkeiten schärfer abgegrenzt und erstmals rück holbar gemacht. Vor allem aber wird die Frage der Zuständig keit einer systematischen Kon trolle unterworfen.
Dabei spielen die nationalen Parlamente eine Hauptrolle. Sie bekommen erhebliche Be fugnisse, dem europäischen Regulator in den Arm zu fallen ("gelbe Karte") und ihn zu stop pen ("rote Karte"), wo immer er übers Ziel hinaus schießt. Der Bundestag und die Volks vertretungen der anderen Mit gliedstaaten werden also nicht von der politischen Gestaltung auf europäischer Ebene abge schnitten, sondern im Gegen teil erstmals nennenswert in dieselbe einbezogen. Weil zu gleich das EU-Parlament, ein zig direkt gewähltes EU-Organ, erneut sein Gewicht vergrößert, kann insgesamt von einer Aus höhlung der Rechte des demo kratischen Souveräns nicht die Rede sein. Was nicht heißt, dass Europa eine bürgernahe Veranstaltung wäre. Aber dem Übel ausgerechnet durch die Verhinderung eines Vertrages beikommen zu wollen, der es lindert, ist daneben.
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